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Die wichtigsten Informationen, aktuelle Termine und Fristen

Allgemeine Hinweise

Ab dem WS 2011/2012 wird ein neues Ausbildungsprogramm für die fachspezifische Fremdsprachenausbildung eingeführt. Einzelheiten finden Sie auf der Website des Fachbereichs Rechtswissenschaft.

Der Fachbereich Rechtswissenachaft hat verbindlich beschlossen, dass ab dem WS 2011/2012 der Umfang der gemäß §24 JAPO erforderlichen Leistungsnachweise (Pflichtausbildung - Fremdsprachenkompetenz) von bisher 4 SWS auf 2 SWS reduziert wird. Dieser Beschluss gilt mit sofortiger Wirkung für alle Studierenden der Rechtswissenschaften.

Sommersemester 2012

Derzeit stehen folgende Termine und Fristen fest:

Einstufungstests (Englisch):

  • Regelmäßige Termine ab dem 7. Dezember 2011, Anmeldung über Oktis.
Die Testtermine für die anderen Sprachen stehen noch nicht fest.

Kursanmeldung (bitte vormerken):

  • Für die juristischen Fachsprachkursen in Englisch ab Dienstag, 7. März
  • Für die allgemeinen Kursen in Englisch ab dem Dienstag, 7. Februar

Um Studierenden, deren Prüfungsordnung Englischkurse vorschreibt, möglichst einen Kursplatz zu gewährleisten, wird diesen bei der Kursplatzvergabe Vorrang eingeräumt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bis spätestens 06. März, 23:59 Uhr angemeldet haben und für den gewählten Kurs ein gültiges Einstufungstestergebnis vorliegt.

Endgültiger Anmeldeschluss für allgemeine Englischkurse im Sommersemester 2012: Dienstag, 10.04.2012, 18 Uhr

Die Anmeldefristen für die anderen Sprachen stehen noch nicht fest.

Bescheinigungen online beantragen

Aus organisatorischen Gründen wird die Online-Anforderung von Bescheinigungen erst gegen Mitte Januar 2012 möglich sein. Wir bitten Sie weiterhin noch um etwas Geduld.

Folgende Bescheinigungen & Zertifikate können Sie dann hier online beantragen:

  • Bescheinigung zur Vorlage beim Landesjustizprufungsamt über den Erwerb eines Leistungsnachweises gem. § 24 Abs. 2 JAPO (Pflichtausbildung), sofern diese nicht bereits automatisch ausgestellt wurde
  • Das "kleine Zertifikat" - Bescheinigung der Leistungen in dem Pflichtkurs und einem weiteren Fachsprachkurs in der gleichen Sprache*
  • Ersatz (kostenpflichtig) für bereits ausgestellte Scheine und Bestätigungen

Informationen für Studienanfänger Rechtswissenschaft

Einstufungstests und Kursanmeldung

  • In allen Sprachen ist die Teilnahme an den juristischen Fachsprachkursen erst ab dem 3. Fachsemester möglich
  • In Englisch ist die Teilnahme an allgemeinen Kursen erst ab dem 2. Fachsemester möglich
  • Studienanfänger, die im 1. Semester allgemeine Kurse belegen möchten (alle Sprachen außer Englisch) können sich zu den regulären Anmeldeterminen über Oktis anmelden, sobald sie immatrikuliert sind. In Französisch, Italienisch und Spanisch ist auch die Teilnahme an dem jeweiligen Einstufungsest möglich, bzw. für Studierende mit Vorkenntnissen erforderlich.

Falls Sie Fragen haben, bzw. aufgrund eines Studienorts- bzw. Studienfachwechsels Leistungen anerkennen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Klausuren und Scheine SS 2011

Folgende Scheine können an der Pforte im Juridicum abgeholt werden:

  • English for Law 1
  • English for Law 2
  • English for Law 3
  • Français juridique 1
  • Français juridique 2
  • El español jurídico
  • Einführung in das russische Recht

Alle anderen Scheine (allgemeine Sprachkurse) können von der Infotheke im Sprachenzentrum, Bismarckstr. 10 abgeholt werden.

Klausuren können während einer Sprechstunde bei der entsprechenden Lehrkraft eingesehen werden.

Fragen?

Schicken Sie uns eine Email an info@jurasprachen.de

Denken Sie bitte daran, alle erforderlichen Information für die Bearbeitung Ihrer Anfrage anzugeben, z.B. Studiengang, Fachsemester und ggf. Matrikelnummer.


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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 21.12.2011 13:12