Dieser Kurs wurde 2021 als praxis-orientierter Onlinekurs neu konzipert – mit einer Kombination aus Online-Einheiten zum Selbststudium und regelmäßigen Workshops per Videokonferenz (Zoom-Meetings).
Der Kurs eignet sich sowohl für Referendare, die bereits während des Studiums Fachsprachkenntnisse erworben haben, als auch für diejenigen, die bisher noch keine Rechtsenglisch-Kurse absolviert haben. Wenn Sie an diesem Kurs Interesse haben, sollten Sie in jedem Fall gute allgemeine Englischkenntnisse haben. Vorkenntnisse des anglo-amerikanischen Rechts und der englischen Rechtssprache sind jedoch keine zwingende Teilnahmevoraussetzung, da die wesentliche Terminologie im Kurs vermittelt wird.
Der Kurs Rechtsenglisch für Rechstreferendare beginnt in der zweiten Vorlesungswoche des Semesters, und läuft über insgesamt ca. 13 Wochen (eine Einführungssitzung, sechs Workshops von jeweils 2 Stunden, und dazwischen sechs Wochen für das Selbststudium):
Nicht nur im englisch-sprachigen Ausland können Kenntnisse der englischen Rechtssprache von Vorteil sein. Nicht selten ergeben sich Situationen in denen sich zum Beispiel die Parteien eines Rechtsstreits, eines Vertrags- oder Arbeitsverhältnisses nur auf Englisch verständigen können. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt dieses Kurses auf die Kommunikation in Situationen, in denen sich deutsche Juristen (auch) in Deutschland befinden können.
In den Online-Einheiten werden zunächst Begriffe auf verschiedener Weise erklärt und die wichtigste Terminologie aus unterschiedlichen Rechtsgebieten gelernt und geübt. Teilnehmer*innen sollen damit in der Lage sein, in den Workshops die Terminolgie in diversen Szenarien anhand praktischer Übungen anzuwenden.
Dieser Kurs wurde extra für Rechtsreferendare konzipiert, wird einmal im Jahr von April bis Juli angeboten, und ist ein Onlinekurs mit regelmäßigen Workshops in Form von Online-Meetings über Zoom.
Nächster Kurs Rechtsenglisch für Rechtsreferendare:
In anderen Sprachen können wir mangels Nachfrage leider keine besonderen Kurse für Referendare anbieten. In der Regel ist allerdings auf Anfrage die Teilnahme an einem regulären Fachsprachkurs für Studierende der Rechtswissenschaft möglich.
Auch wenn Sie nicht vor haben, im Ausland oder in einer international tätigen Kanzlei zu arbeiten, es gibt auch im juristischen Alltag vieler deutschen Anwälte Szenarien wo die Sprache der Kommunikation zwischen den Parteien nicht deutsch ist. Hier sind nur sechs Beispiele:
Auch in anderen Rechtsgebieten - und nicht nur als Rechtsanwälte - können Kenntnisse der entsprechenden ausländischen Rechtssprache wichtig sein. Es geht dabei weniger um das ausländische Rechtssystem, sondern mehr um die Fähigkeit, sich selbstbewusst und überzeugend zu rechtlichen Themen austauschen zu können, und sich schriftlich und vor allem mündlich unter Verwendung der passenden Begriffe und Ausdrücke zu kommunizieren.
Kurse für Referendare* kosten (Stand Februar 2022) EUR 120,00, werden aber vom Freistaat Bayern mit 90 Euro pro teilnehmende Person bezuschusst.
Der Eigenbeitrag in Höhe von EUR 30,00 wird den Teilnehmenden vom Sprachenzentrum in Rechnung gestellt.
*Gilt auch für die Teilnahme an einem Fachsprachkurs für Studierende der Rechtswissenschaft wenn dies im Einzelfall als Zusatzqualifikation im Referendariat ermöglicht wird.
Nicht unbedingt erforderlich sind:
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie sich für einen Kurs anmelden sollten, oder bei Fragen zum Kursangebot, die nicht auf der Website beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an das Fachsprache Jura Team.