Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die 2-Jahre-Gültigkeit eines anerkennungsfähigen Sprachzeugnisses?

Da das Zeugnis den Einstufungstest ersetzt, ist der Testzeitraum maßgeblich in dem die Anrechnung beantragt wird. Dies gilt immer ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit für das kommende Semester. Die erste Kursbelegung muss spätestens vier Semester nach der Anrechnung aber spätestens zwei Semester nach dem Ablaufdatum erfolgen.

Beispiele:

  1. Ihr Zeugnis wurde am 31.07.2021 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.09.2021. Die Anrechnung erfolgt als Einstufungstestergebnis im Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 und ist gültig für eine erste Kursbelegung bis einschließlich Sommersemester 2023.
  2. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.09.2021, also wäre die Gültigkeit eigentlich abgelaufen. Da die Anrechnung innerhalb des laufenden Testzeitraums beantragt wurde, kann das Zeugnis trotzdem angerechnet werden. und gilt für eine erste Kursbelegung im Wintersemester 2021/2022 oder im Sommersemester 2022.
  3. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.12.2021. Die Gültigkeit des Zeugnisses ist zwar abgelaufen, aber die Anrechnung kann trotzdem im Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 eingetragen werden, und gilt noch für eine erste Kursbelegung im Sommersemester 2022.
  4. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 10.08.2022. Die Gültigkeit des Zeugnisses ist abgelaufen, und eine Anrechnung ist nicht mehr möglich, da der späteste Anrechnungszeitpunkt der Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 gewesen wäre, und die erste Kursbelegung hätte spätestens im Sommersemester 2022 erfolgen müssen.