Der Nachweis, den Sie bei der Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorlegen müssen, ist in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch Ihre Leistungen in den Übungen für Fortgeschrittene enthält. Diese kann über mein campus abgerufen werden. Beachten Sie bitte, dass diese Bescheinigung erst dann erstellt wird, wenn alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden worden sind.
Sofern Sie bereits alle Übungen für Fortgeschrittene bestanden haben, können Sie die entsprechende Sammelbescheinigung über mein campus abrufen, in der auch der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz mit aufgeführt ist. Anderenfalls beantragen Sie bitte eine Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren.
Bis 2019 wurden diese Nachweise als Papierbescheinigungen ausgestellt. Wenn Sie Ihre Bescheinigung verloren haben, beantragen Sie bitte eine Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren. Die Ausstellung ist in diesem Fall kostenpflichtig (5 Euro).
Bis 2019 wurden diese Nachweise als Papierbescheinigungen ausgestellt und zwei Jahre aufbewahrt. Wenn Sie Ihre Bescheinigung nicht abgeholt haben, müssen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren beantragen. Die Ausstellung ist in diesem Fall kostenpflichtig (5 Euro).
Nein. Das Zertifikat müssen Sie beantragen. Bitte beantragen Sie Ihr Zertifikat erst dann wenn Sie beabsichtigen, keine weiteren Kurse zu belegen. Sie erhalten das Zertifikat für die bis zu dem Zeitpunkt erreichte Stufe.
Ja, das ist möglich, aber nur in den Zertifikaten der Basisstufe und der Aufbaustufe, und nicht für einzelne, sondern nur für alle aufgeführten Prüfungen. Sie müssen also entscheiden, ob die Noten (alle) oder generell nur ‘bestanden’ eingetragen wird. Wir weisen in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass fehlende Noten in Leistungsnachweisen nicht selten hinterfragt werden.
Nur im Zertifikat der Vertiefungsstufe wird aufgrund der bestandenen Zertifikatsprüfung die Niveaustufe C1 bescheinigt. In den anderen Zertifikaten wird für jede bestandene Prüfung nur das GER-Niveau des jeweiligen Kurses angegeben.
In den Zertifikaten müssen mindestens die Prüfungen aufgeführt werden, die für das Erreichen der jeweiligen Stufe bestanden werden mussten. Weitere Prüfungen können auf Wunsch weggelassen werden. In allen Zertifikaten wird der Pflichtkurs aufgeführt, und dazu: