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Wo und wann bekommen ich den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz?

Der Nachweis, den Sie bei der Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorlegen müssen, ist in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch Ihre Leistungen in den Übungen für Fortgeschrittene enthält. Diese kann über campo abgerufen werden. Beachten Sie bitte, dass diese Bescheinigung erst dann erstellt wird, wenn alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden worden sind.