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Juristische Fachsprachen: Nicht nur im Ausland sind fundierte Fachsprachkenntnisse in einer Fremdsprache wichtig
Hinweis zur Bearbeitung von Anfragen und Anträgen während der Weihnachtspause / Betriebsschließung der Universität:
- Anfragen, die nach Freitag, 20. Dezember, 12 Uhr eingehen, werden ab dem 2. Januar beantwortet.
- Anträge (Zertifikate, Bescheinigungen, Anerkennungen, Nachteilsausgleiche), die nach dem 16. Dezember bei uns eingehen, können erst in der Woche ab dem 7. Januar bearbeitet werden.
Das Sprachenzentrum, eine zentrale Einrichtung der FAU, organisiert und betreut fachspezifische Fremdsprachenkurse für Studierende am Fachbereich Rechtswissenschaft, sowie für Rechtsreferendare.
Die Teilnahme an juristischen Fachsprachkursen erfolgt sowohl als Pflichtbestandteil Ihres Studiums als auch freiwillig und studienergänzend.
studienintegriert: Die Pflichtausbildung
Im Studiengang Rechtswissenschaft muss bei der Anmeldung zur ersten juristischen Staatsprüfung einen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz vorgelegt werden. Dieser setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs oder einer fremdsprachigen, rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung voraus. Dieser Nachweis kann im Rahmen der Pflichtausbildung erworben werden.
studienergänzend: Das Zertifikatsprogramm
Mit unserem flexiblen Zertifikatsprogramm können Studierende ihre Fachsprachkenntnisse vertiefen. Im Rahmen dieser erweiterten Fachsprachausbildung können zudem aussagekräftige Zertifikate auf drei Stufen erworben werden.
studienbegleitend: allgemeine Sprachkurse
Das Sprachenzentrum bietet studienbegleitende Sprachkurse in derzeit ca. 25 Sprachen auf unterschiedlichen Niveaus an – für Anfänger und Fortgeschrittene. Alle eingeschriebenen Studierenden der FAU können dieses Angebot kostenlos in Anspruch nehmen. In einigen Sprachen besteht zudem die Möglichkeit, UNIcert-Sprachzertifikate zu erwerben.
Nach dem Studium: Angebot für Rechtsreferendare
Auch im Referendariat besteht die Möglichkeit, Fachsprachkenntnisse zu erwerben, und vor allem die Verwendung der praxisrelevanten Fachterminologie in praktischen Anwendungsszenarien zu lernen und zu üben. Alle Rechtsreferendare am Oberlandesgericht Nürnberg können dieses zusätzliche Kursangebot wahrnehmen.
Neu an der FAU?
Besuchen Sie unsere Infoseite für Studienanfänger. Dort finden Sie Informationen und Tipps, damit Sie sich schnell zurechtfinden und Fremdsprachen bei der Planung Ihres Studiums berücksichtigen können.