Referendariat
Fachsprache Jura im Referendariat
Kurse für Rechtsreferendare
Juristische Fachsprachkurse bzw. rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache sind inzwischen seit fast 20 Jahren Pflichtbestandteil des deutschen Jurastudiums in den meisten Bundesländern. Darüber hinaus werden einige Referendare während ihres Studiums freiwillig weiterführende Kurse im Rahmen einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung absolviert haben.
Unser Kursangebot für Referendare am Oberlandesgericht Nürnberg
Auch im Referendariat besteht die Möglichkeit, Fachsprachkenntnisse zu erwerben, und vor allem die Verwendung der Fachterminologie in praktischen Anwendungsszenarien zu lernen und zu üben.
Rechtsenglisch für Rechtsreferendare
Dieser Kurs wurde extra für Rechtsreferendare konzipiert, wird (abhängig von der Nachfrage) zweimal jährlich – zwischen April und Juli und zwischen Oktober und Februar – angeboten, und ist ein Onlinekurs mit Selbststudium und regelmäßigen Workshops in Form von Online-Meetings über Zoom.
Nächster Kurs Rechtsenglisch für Rechtsreferendare:
- beginnt am 26. Oktober 2023
- Anmeldung ab 26. September
Juristische Fachsprachkurse in anderen Sprachen
In anderen Sprachen können wir mangels Nachfrage leider keine besonderen Kurse für Referendare anbieten. In der Regel ist allerdings auf Anfrage die Teilnahme an einem regulären Fachsprachkurs für Studierende der Rechtswissenschaft möglich.
Unsere Kurse als Zusatzqualifikation
Warum Fachsprachkurse im Referendariat?
Auch wenn Sie nicht vor haben, im Ausland oder in einer international tätigen Kanzlei zu arbeiten, es gibt auch im juristischen Alltag vieler deutschen Anwälte Szenarien, wo die Sprache der Kommunikation zwischen den Parteien nicht deutsch ist. Hier sind nur sechs Beispiele von Situationen in denen sich deutsche Juristen befinden können:
- Im Familienrecht: Ein Mandantengespräch zum Thema Ehescheidung, Sorgerecht und Unterhaltsansprüche führen
- Im Arbeitsrecht: Einem mutmaßlich zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmer zum Thema Kündigungsschutzklage aufklären
- Im Strafrecht: Als Strafverteidiger einem Angeklagten erklären, was bei seiner Gerichtsverhandlung gerade oder als nächstes passiert
- Wichtige und komplexe Verträge verstehen, verfassen, verhandeln, und Ihren Mandanten erklären
- Einem Startup bei der Gründung einer Firmenpräsenz in Deutschland unterstützen
- Im Zivilrecht: Einem Kläger dabei helfen, nach seinem Unfall Schadensersatzansprüche geltend zu machen
Auch in anderen Rechtsgebieten – und nicht nur als Rechtsanwälte – können Kenntnisse der entsprechenden ausländischen Rechtssprache wichtig sein. Es geht dabei weniger um das ausländische Rechtssystem, sondern vielmehr um die Fähigkeit, sich selbstbewusst und überzeugend zu rechtlichen Themen austauschen zu können, mit den entsprechenden Dokumenten auseinanderzusetzen, und sich schriftlich, und vor allem mündlich, unter Verwendung der passenden Begriffe und Ausdrücke zu kommunizieren.
Sind die Kurse kostenpflichtig?
Kurse für Referendare* kosten (Stand Februar 2023) EUR 120,00, werden aber vom Freistaat Bayern mit 90 Euro pro teilnehmende Person bezuschusst.
Der Eigenbeitrag in Höhe von EUR 30,00 wird den Teilnehmenden vom Sprachenzentrum in Rechnung gestellt.
*Gilt auch für die Teilnahme an einem Fachsprachkurs für Studierende der Rechtswissenschaft wenn dies im Einzelfall als Zusatzqualifikation im Referendariat von der Referendarstelle des OLG genehmigt wird.
Welche Vorkenntnisse muss ich mitbringen?
- Gute allgemeine Sprachkenntnisse
- Die Motivation, regelmäßig und vor allem aktiv am Kurs teilzunehmen
Hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich sind:
- Vorkenntnisse der jeweiligen Rechtssprache
- Kenntisse des jeweiligen Rechtssystems
Kann ich einen Leistungsnachweis erwerben?
Ich habe Fragen. Wer ist mein Ansprechpartner?
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie sich für einen Kurs anmelden sollten, oder bei Fragen zum Kursangebot, die nicht auf der Website beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an das Fachsprache Jura Team.