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Wenn ich die Pflichtausbildung absolviert habe, werde ich automatisch zum Zertifikatsprogramm zugelassen?

Die Zulassung zum Zertifikatsprogramm kann von Ihrer Leistung im Pflichtkurs abhängig sein (nicht nur Ihrer Prüfungsleistung). Beachten Sie bitte die Hinweise in der E-Mail ‚Ihre Möglichkeiten…‘, die Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Kurses ‚Introduction to English Legal Language‘ erhalten. Bitte lassen Sie sich ggf. von Ihrem/Ihrer Kursleiter/Kursleiterin beraten, falls Sie nicht zugelassen werden, und trotzdem Interesse haben, an weiteren Fachsprachkursen teilzunehmen.