Rechtsreferendare
Nach dem Studium
Auch nach dem Studium: Für Referendare haben wir ein zusätzliches Kursangebot.
Juristische Fachsprachkurse bzw. rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache sind inzwischen seit einigen Jahren Pflichtbestandteil des deutschen Jurastudiums. Darüber hinaus werden einige Referendare während des Studiums freiwillig weiterführende Kurse im Rahmen einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung absolviert haben. Auch im Referendariat besteht die Möglichkeit, Fachsprachkenntnisse zu erwerben, und vor allem die Verwendung der praxisrelevanten Fachterminologie in praktischen Anwendungsszenarien zu lernen und zu üben.
Alle Rechtsreferendare am Oberlandesgericht Nürnberg können das zusätzliche Kursangebot wahrnehmen. Alle Informationen finden Sie im Bereich Fachsprache Jura für Rechtsreferendare.
Auch wenn Sie kein Interesse an unserem Kursangebot für Referendare haben, wir freuen uns immer von unseren ehemaligen Studierenden zu hören. Erfahrungsberichte helfen anderen Studierenden die Vorteile einer umfassenden Fachsprachausbildung zu erkennen, und entsprechende Ziele zu setzen.