Kategorien: Pflichtausbildung Schlagwörter: pf-allgemein
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Darf ich die Pflichtausbildung in meiner Muttersprache ablegen, wenn diese nicht deutsch ist?
Ja. Die Sprache Ihres Studiums ist deutsch, jede andere Sprache gilt also zum Zweck des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz als Fremdsprache.