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Ich habe ein international anerkanntes Sprachzeugnis. Kann dieses auf den Einstufungstest angerechnet werden?

Grundsätzlich können international anerkannte Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass unabhängig davon ob das Zeugnis ein Gültigkeitsdatum aufweist, dieses nicht älter sein als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Anrechnung sein darf.

Für die Anerkennung sind die Sprachabteilungen zuständig. Weitere Informationen, auch zu den anerkennungsfähigen Zeugnissen, finden Sie unter Einstufungstests.