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Meine Anmeldung wurde abgelehnt. Warum?

In der Regel sollte es für Sie erkennbar sein, warum eine Anmeldung abgelehnt wurde, daher erfolgt grundsätzlich keine gesonderte Benachrichtigung. Mögliche Gründe sind:

  • Falsches Fachsemester
  • Einstufungstestergebnis fehlt, Ergebnis nicht ausreichend, oder Ergebnis nicht mehr gültig
  • Nicht teilnahmeberechtigt aufgrund fehlender Vorbildung (z.B. der Versuch, an einem Kurs des Zertifikatsprogramms teilzunehmen, ohne die Pflichtausbildung abgeschlossen zu haben)
  • Nicht teilnahmeberechtigt aufgrund Ihres Studiengangs
  • Anmeldung zu zwei Kursen wenn Sie einen auswählen müssen (betrifft insbesondere die Pflichtausbildung in Englisch)

Bitte beachten Sie die Teilnahmevoraussetzungen für die einzelnen Kurse. Wenn Ihre Anmeldung abgelehnt wurde, bitte melden Sie sich nicht einfach nochmal an, es sei denn Sie haben die Voraussetzungen in der Zwischenzeit erfüllt, Ihre Anmeldung wird ansonsten wieder abgelehnt.

Wenn Sie nicht erkennen können, warum Ihre Anmeldung abgelehnt wurde, oder falls Sie einen Fehler vermuten, wenden Sie sich bitte umgehend an das Fachsprache Jura Team (wenn es sich um einen juristischen Fachsprachkurs handelt) oder an die jeweilige Sprachabteilung (wenn es sich um einen allgemeinen Kurs handelt).