Index

Warum darf ich erst im 3. Fachsemester mit der Fachsprachausbildung anfangen?

Unabhängig von den allgemeinen Sprachkenntnissen, sollen Studierende zunächst mindestens zwei Semester das deutsche Rechtssystem kennenlernen, und sich mit der deutschen Rechtssprache auseinandersetzen. Dies ermöglichst unter anderem ein besseres Verständnis der wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem ausländischen Rechtssystem, und macht es zudem leichter, die Fachterminologie zu lernen.