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Welche Sprachzeugnisse kann ich auf einen Einstufungstest anrechnen lassen?

Grundsätzlich können international anerkannte Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt der Anrechnung nicht älter als zwei Jahre sein.

Für die Anerkennung sind die Sprachabteilungen zuständig. Weitere Informationen für die einzelnen Sprachen finden Sie unter Einstufungstests.