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Wie oft darf ich einen Kurs wiederholen falls ich die Prüfung nicht bestehe?

Für die Prüfungen der Pflichtausbildung gibt es keine Versuchsbeschränkung, Sie dürfen die Prüfung also so oft wie nötig wiederholen.

Ausnahme: Studierende, die den Kurs ‘Introduction to English Legal Language’ wählen, dürfen die Prüfung nur einmal wiederholen. Wir die Prüfung auch im Zweitversuch nicht bestanden, gilt sie als endgültig nicht bestanden und Studierende müssen den Kurs ‘Basic Legal English’ belegen und die dazugehörige Prüfung bestehen, um den erforderlichen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz zu erwerben.