Kategorien: Kursteilnahme Schlagwörter: anwesenheitspflicht
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Wie oft darf ich in einem Kurs fehlen?
Entsprechend den Richtlinien der Universität dürfen Sie (bei Kursen mit wöchentlichen Sitzunagen) in zwei Sitzungen unentschuldigt oder entschuldigt und – im Ermessen der Kursleitung – in zwei weiteren Sitzungen entschuldigt fehlen.
Bitte beachten Sie, dass in Blockkursen, Kursen ohne wöchentliche Präsenzstunden, oder Blended-Learning-Kursen abweichende Regelungen gelten können, die den Teilnehmern im Einzelfall im Vorlesungsverzeichnis oder bei der Kursanmeldung mitgeteilt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Infos zur Anwesenheitspflicht.