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Arbeitgeber & Zulassungsstellen

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Arbeitgeber & Zulassungsstellen

Nachweise der (fachspezifischen) Fremdsprachenkompetenz

Erläuterungen zu Bescheinigungen und Leistungsnachweise, die bei Bewerbungen, Anmeldungen und Anrechnungsanträgen vorgelegt werden.

Sie sind für die Zulassung zu einem Studium oder zu einer Prüfung verantwortlich? Oder Arbeitgeber in einem laufenden Bewerbungsverfahren? Dann besuchen Sie unsere Website aller Wahrscheinlichkeit nach weil Ihnen ein vom Sprachenzentrum der FAU ausgestelltes Zertifikat, eine Bescheinigung oder ein Leistungsnachweis vorgelegt wurde. Möglicherweise haben Sie Fragen dazu, oder Sie möchten sicher sein, dass eine elektronische Bescheinigung tatsächlich gültig ist.

Die Gültigkeit eines Dokuments verifizieren

Seit Anfang 2021 stellen wir grundsätzlich digitale Bescheinigungen aus, die ohne Unterschrift und Stempel gültig sind. Seit Dezember 2021 enthalten Zertifikate und Bescheinigungen einen Link und einen QR-Code, um eine pdf-Version des Dokuments herunterladen und die Gültigkeit verifizieren zu können. Die Gültigkeit eines vor Dezember 2021 ausgestellten Dokuments kann ggf. anhand der Bescheinigungsnummer geprüft werden – per E-Mail an die in der Bescheinigung angegebene Adresse. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was wird in Zertifikaten bescheinigt?

Zertifikate, die vor Dezember 2021 ausgestellt wurden, enthalten Informationen zur jeweiligen Zertfikatsstufe, sowie eine Beschreibung der Zielsetzung und der Inhalte der absolvierten Kurse. Bei den aktuellen Bescheinigungen befindet sich diese Information in einem Infoheft, das zusammen mit dem Zertifikat heruntergeladen werden kann. Sollte dieses Infoheft bei einem Ihnen vorgelegten Zertifikat fehlen, können Sie ihn über den Link bzw. den QR-Code herunterladen.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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