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Studienfachwechsler

Nach einem Studienfachwechsel

Was Sie wissen sollten wenn Sie nach einem Fachwechsel Leistungen anerkennen lassen möchten.

Wenn Sie von einem anderen Studienfach zu Jura (Staatsexamen) wechseln, stellt sich möglicherweise die Frage, ob Sie Leistungen anrechnen lassen können. Wenn Sie sich entscheiden, zu einem anderen Studienfach zu wechseln, in dem auch bestimmte Leistungen in einer Fremdsprache erforderlich sind, oder ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen werden muss, kommt eventuell die Frage auf, wie man diese Leistungen bestätigen kann.

Wechsel von einem anderen Studiengang zu Jura

Grundsätzlich gilt:

  • Wer ein gültiges Einstufungstestergebnis hat, muss den Test nach einem Fachwechsel nicht erneut ablegen, da die Einstufungstests nicht fachbezogen sind.
  • Bereits absolvierte allgemeine Sprachkurse werden ggf. im Rahmen des Zertifikatsprogramms anerkannt, können aber nicht den im Studiengang Rechtswissenschaft erforderlichen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz ersetzen.
  • Studierende, die von einem philologischen Studiengang (z.B. Anglistik oder Romanistik) wechseln, können eventuell sprachpraktische Leistungen anerkennen lassen, und müssen somit keinen Einstufungstest ablegen.

Für die Teilnahme an der Fachsprachausbildung ist das Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft maßgeblich.

Ausnahmen:

  • Studierende mit einem abgeschlossenen Wirtschaftsrechtsstudium (Bachelor) können die Prüfung Rechtsenglisch als Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO) anerkennen lassen und dürfen direkt weitere Fachsprachkurse in Englisch belegen.
  • Studierende des Zweifachbachelors Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, die mindestens zwei Semester des Bachelors absolviert haben, dürfen bereits im 2. Fachsemester Rechtswissenschaft an Kursen der Fachsprachausbildung teilnehmen.

Wechsel von Jura zu einem anderen Studiengang

Zu beachten:

  • Zuständig für die Anerkennung ist der Studienfachberater des neuen Studiengangs. Wir können Ihnen keine Auskunft erteilen ob und inwiefern bestimmte Prüfungen anerkennungsfähig sind.
  • In der Regel reicht für eine Anerkennung die Vorlage der Notenübersicht aus campo. Sollte diese im Einzelfall nicht ausreichen, können Sie von uns eine Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren beantragen, in der u.a. das Sprachniveau der absolvierten Kurse ausgewiesen ist.
  • Wir können Ihnen grundsätzlich kein Sprachniveau nach dem GER bescheinigen, es sei denn Sie haben das Zertifikatsprogramm abgeschlossen.

Gut zu wissen

Gültigkeit von Einstufungstests im Blick haben

Rechtzeitig beantragen  Wenn Sie im bisherigen Studiengang einen Einstufungstest abgelegt, aber noch an keinen Kursen in der jeweiligen Sprache teilgenommen haben: Auch bei einem Studienfachwechsel sollten Sie die Gültigkeit Ihres Einstufungstestergebnisses im Auge behalten. Dies gilt insbesondere wenn Sie nicht sofort einen Kurs belegen (können).

Einstufungstestergebnisse haben eine Gültigkeit von vier Semestern wenn diese vor Ort am Computer abgelegt wurden. Die Ergebnisse eines Online-Tests haben eine Gültigkeit von nur zwei Semestern.

Anträge online stellen

Nachweise zusammenstellen Wenn Sie zu Jura wechseln und einen Antrag auf Anerkennung einer Leistung stellen möchten:

Anrechnungsantrag online

Einstufungstests und Sprachkurse aus dem Bereich Kurse für alle Fakultäten, die an der FAU belegt wurden, müssen nicht gesondert anerkannt werden.

Wenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage im Anerkennungsverfahren für einen anderen Studiengang benötigen:

Antrag online

Die Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn Informationen benötigt werden, die der Notenübersicht in campo (oder ggf. einem Zertifikat) nicht entnommen werden können.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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