Prüfungsanmeldung
Anmeldung / Abmeldung / Rücktritt / Versäumnis
Anmeldefristen
Sommersemester 2024: 27. Mai (0.01 Uhr) bis 16. Juni 2023 (23.59 Uhr)
Anmeldung
Seit dem Wintersemester 2022/2023 ist die Anmeldung zu sämtlichen Prüfungen in campo für alle eingeschriebenen Studierenden der FAU obligatorisch.
Die Anmeldefristen gelten für die ganze Universität. Diese finden Sie auch unter Termine & Fristen.
Übersicht der Prüfungsnummern der Fachsprachkurse
Prüfung
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Prüfungsnummer
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Sprache
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Bereich
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Academic and Legal Writing for Law Students | 30537 | Englisch | Zusatzangebote |
Basic Legal English | 30476 | Englisch | Pflichtausbildung |
Civil Procedure & the Law of Obligations | 30154 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
Criminal Procedure & Criminal Law | 30155 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
English Law in Practice | 30161 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
Fachsprache Türkisch (Einführung in das türkische Recht) | 30482 | Türkisch | Pflichtausbildung |
Français juridique | 30346 | Französisch | Pflichtausbildung |
Introduction to English Legal Language | 30153 | Englisch | Pflichtausbildung |
Law through TV, film, radio and other media | 30527 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
Legal Drafting & Writing Skills | 30159 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
L’italiano giuridico | 30145 | Italienisch | Pflichtausbildung |
Presenting Skills in the Legal Context | 30162 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
Private Law A | 30156 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
Private Law B | 30157 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
Translating & Interpreting in the Legal Context | 30158 | Englisch | Zertifikatsprogramm |
Zuordnung
In der Regel werden Sie bei der Anmeldung keine Wahl haben, welcher Kategorie die Prüfung zugeordnet werden soll. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihnen folgende Möglichkeiten angezeigt werden:
- Fachsprache (1846)
- Zusatzleistungen (77777)
In diesem Fall wählen Sie bitte immer Fachsprache.
Abmeldung
Falls Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, denken Sie bitte daran sich wieder abzumelden wenn Sie:
- den dazugehörenden Kurs abbrechen
- sich aus einem anderen Grund von der Prüfung zurücktreten möchten
- im laufenden Semester nicht alle Prüfungsteile absolvieren können, und diese – nach Rücksprache mit dem Prüfungsverantwortlichen bzw. der Kursleitung im darauffolgenden Semester nachholen müssen
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie zur Teilnahme an einer Prüfung berechtigt sind, für die Sie sich angemeldet haben, ein Versäumnis ohne Grund eingetragen wird wenn Sie sich nicht fristgerecht abmelden. Der Rücktritt ist grundsätzlich bis Ende des dritten Werktages vor dem Prüfungstermin ohne die Angabe von Gründen möglich, danach kann der Rücktritt nur aus einem triftigen Grund, z.B. Krankheit, erfolgen.
Wichtiger Hinweis
Falls Sie eine Prüfung (oder bestimmte Prüfungsteile) nachholen oder wiederholen müssen, denken Sie bitte daran, sich für die Prüfung erneut anzumelden. Dies geschieht bei den (Fach-)sprachkursen grundsätzlich nicht automatisch, und Sie werden auch keine Erinnerung bekommen! Bedenken Sie bitte zudem, dass nicht bestandene Prüfungen zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden müssen, und, dass die Leistungen aus bereits bestandenen Prüfungsteilen nur ins darauffolgende Semester übertragen werden können.
Rücktritt aus einem triftigen Grund
Falls Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, und der Rücktritt ist nicht fristgerecht in campo möglich:
- Melden Sie sich bitte selbständig von der Prüfung ab
- Informieren Sie unbedingt Ihren / Ihrer Kusleiter/in, um zu klären ob und wie Sie die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt (in der Regel im nächsten Semester) nachholen können
Falls Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, und der Rücktritt ist nicht mehr fristgerecht in campo möglich:
- Im Krankheitsfall: Informieren Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail an pruefungen@jurasprachen.de. Suchen Sie spätestens am Prüfungstag einen Arzt auf. Sie müssen ein vor dem oder am Prüfungstag ausgestelltes ärztliches Attest im Original spätestens am 3. Tag nach dem Prüfungstermin vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus! Das Attest können Sie per Post oder über unseren Briefkasten im Juridicum einreichen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Attest rechtzeitig per E-Mail eingeht, das Original muss in dem Fall jedoch umgehend nachgereicht werden. Sobald Ihr Attest vorliegt, informieren wir das Prüfungsamt, das in campo den Vermerk VM (Versäumnis mit Grund) einträgt. Sie dürfen die Prüfung zum nächsten regulären Termin nachholen.
- Aus einem anderen Grund: Die Prüfungsunfähigkeit muss umgehend angezeigt und anhand entsprechender, fristgerecht vorgelegter Nachweise glaubhaft gemacht werden. Es gilt dabei die gleiche Vorgehensweise wie bei Krankheit. Auch die Folgen einer aus triftigen Gründen versäumten Prüfung entsprechen denen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.