Kostenbeiträge
Wann werden Kostenbeiträge erhoben?
Für eingeschriebene Studierende fallen für die Teilnahme an Kursen und Prüfungen mit wenigen Ausnahmen keine Kosten an. Bei anderen Personengruppen können Kostenbeiträge erhoben werden, und auch für bestimmte Leistungen, wie z.B. die Neuausstellung von Bescheinigungen, werden Bearbeitungsentgelte berechnet. Diese werden immer vor der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung mitgeteilt.
Kostenbeitragsordnung des Sprachenzentrums
Werden Kosten für die Teilnahme an Kursen berechnet, unterliegen diese der Beitragsordnung des Sprachenzentrums.
Kostenbeiträge / Berechnung von Bearbeitungsentgelten
Leistung
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Kosten
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Kursteilnahme | Für eingeschriebene Studierende kostenlos Für Mitarbeiter & Gaststudierende* EUR 30,- pro Semesterwochenstunde *Für Gaststudierende fallen diese Kosten zusätzlich zu den Kosten an, die für das Gaststudium zu entrichten sind Weitere Informationen auf der Website des Sprachenzentrums Kurse für Rechtsreferendare: EUR 30,- (Eigenanteil) |
Bescheinigungen & Zertifikate | Die Erstausstellung ist grundsätzlich kostenlos Für die Neuausstellung eines Zertifikats der Basis- oder Aufbaustufe, z.B. weil weitere Leistungen aufgenommen werden sollen: EUR 5,- Für die Neuausstellung einer Bescheinigung sofern inhaltliche Änderungen erforderlich sind, oder Ersatz für eine Papierbescheinigung: EUR 5,- Für die Neuasustellung des gedruckten Zertifikats der Vertiefungsstufe: EUR 15,- Für die Ausstellung eines Nachweises zur Vorlage beim Landesjustizprüfungsamt für Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/2021 diesen erworben haben und die Papierbescheinigung entweder nicht abgeholt oder verloren haben: EUR 5,- |
Sprachnachweise für einen Auslandsaufenthalt | EUR 15,- Diese Kosten fallen an unabhängig davon ob der Nachweis aufgrund eines an der FAU durchgeführten Sprachtests oder von einer Lehrkraft aufgrund der Leistungen in Kursen ausgestellt wird. |
Zahlung
Die Zahlung ist nur per Überweisung möglich. Bitte überweisen. Bitte zahlen Sie erst wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die Bankverbindung und der Verwendungzweck, der für die zuordnung Ihrer Zahlung zwingend erforderlich ist, werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt.