Kategorien: FSJ A-Z
Index
Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren
In der Regel werden Sie anhand der regulär ausgestellten Bescheinigungen und Zertifikate geeignete Nachweise für Bewebungen usw. bekommen, in manchen Fällen kann jedoch eine zusätzliche Bescheinigung erforderlich sein. Die Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren kann in den folgenden Fällen beantragt werden, und gilt ggf. auch als Nachweis der Fremsprachenkompetenz zur Vorlage beim Landesjustizprüfungsamt:
- Sie haben einen Papierschein nicht abgeholt oder verloren, und die Angaben im Notenspiegel reichen nicht aus (Bearbeitungsgebühr 5 Euro)
- Sie möchten sich während Ihres Studiums z.B. um einen Praktikumsplatz bewerben und die Angaben im Notenspiegel reichen nicht aus (kostenlos)
- Sie wechseln den Studienort und benötigen einen Nachweis mit bestimmten Angaben für Ihre neue Universität (kostenlos)
Eine solche Bescheinigung wird nur im Einzelfall ausgestellt wenn triftige Gründe vorliegen.
Eine Bescheinigung können Sie hier beantragen: Zertifkate & Bescheinigungen