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Neuausstellung von Nachweisen

Wenn Sie einen Nachweis oder Bescheinigung nicht abgeholt oder verloren haben, kann dieser neu ausgestellt werden:

  • Leistungsnachweise, die auf Papier ausgestellt wurden, werden als digitalen Nachweis ausgestellt und als sicheren Download bereitgestellt.
  • Digitale Nachweise, die per E-Mail versendet wurden, werden umgewandelt und als sicheren Download bereitgestellt.

Die Neuausstellung kann online beantragt werden. In den oben genannten Situationen fällt eine Bearbeitrungsgebühr in Höhe von 5 Euro an. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.