• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Friedrich-Alexander-Universität Fachsprache Jura am Sprachenzentrum der FAU
  • FAUZur zentralen FAU Website
  • campo
  • StudOn
  • Sprachenzentrum
  • Fachbereich Rechtswissenschaft
Friedrich-Alexander-Universität Fachsprache Jura am Sprachenzentrum der FAU
Menu Menu schließen
  • Die Fachsprachausbildung
    • Kurs- und Prüfungsangebot
    • Die Pflichtausbildung
    • Das Zertifikatsprogramm
    • Zusatzangebote
    • Allgemeine Sprachkurse
    • Referendariat
    • Kursverzeichnis
    Bereich: Die Fachsprachausbildung
  • Jura@Sprachenzentrum
    • Wir über uns
    • Fachsprache Jura A – Z
    • Informationen für…
    • Timeline der Fachsprachausbildung
    • Lehrkräfte
    • Zahlen / Daten / Fakten
    • Rechtsgrundlagen
    Bereich: Jura@Sprachenzentrum
  • Jura-Sprachen-Medien
    • Veröffentlichungen
    • Podcasts
    Bereich: Medien
  • Service & Support
    • Termine & Fristen
    • Ansprechpartner & Kontakt
    • Fragen & Antworten
    • Kursanmeldung
    • Einstufungstests
    • Zertifikate & Bescheinigungen
    • Anrechnung & Anerkennung
    Bereich: Service
  1. Startseite
  2. FAQ

Kategorie: Einstufungstests

Index

Einstufungstests

  • Warum gibt es einen Einstufungstest?
  • Wann finden Einstufungstests statt?
  • In welchen Sprachen gibt es Einstufungstests?
  • Wie sieht der Einstufungstest aus?
  • Wie kann ich mich auf den Einstufungstest vorbereiten?
  • Wie melde ich mich für einen Einstufungstest an?
  • Ich kann einen Testtermin nicht wahrnehmen. Muss ich mich wieder abmelden?
  • Ich habe einen Testtermin versäumt, kann ich mich einfach neu anmelden?
  • In meinem Abiturzeugnis steht ein Sprachniveau. Muss ich trotzdem einen Einstufungstest ablegen?
  • Ich habe an einer anderen Universität bereits einen Einstufuntstest ablegen müssen. Wird das Ergebnis anerkannt?
  • Ich bin zweisprachig aufgewachsen. Muss ich trotzdem einen Einstufungstest ablegen?
  • Ich habe ein international anerkanntes Sprachzeugnis. Kann dieses auf den Einstufungstest angerechnet werden?
  • Wann und wie bekomme ich mein Testergebnis?
  • Was passiert, wenn ich den Einstufungstest nicht bestanden habe?
  • Bekomme ich eine Bescheinigung für mein Testergebnis?
  • Wie lange ist mein Testergebnis gültig?
  • Darf ich den Einstufungstest wiederholen?
  • Ich möchte den Einstufungstest wiederholen. Was passiert wenn ich im Zweitversuch ein schlechteres Ergebnis bekomme?
  • Ich habe ein Zeugnis anerkennen lassen. Kann ich trotzdem einen Einstufungstest ablegen, um eventuell ein höheres Niveau zu erreichen?
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Nach oben