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Digitale Bescheinigungen

Im Laufe des Jahres 2021 erfolgte die schrittweise Umstellung auf digitale Bescheinigungen und seit Anfang 2022 werden bis auf wenige Ausnahmen alle Bescheinigungen und Zertifikate der juristischen Fachsprachausbildung nur noch digital ausgestellt.

Digitale Bescheinigungen sind ohne Unterschrift und Stempel gültig und können daher ohne weiteres ausgedruckt, kopiert und auf Papier oder elektronisch weitergeleitet werden – etwa zwecks Bewerbung oder Anrechnung. Seit Dezember 2021 enthalten alle digitalen Zertifikate einen Link und einen QR-Code, um eine pdf-Version des Zertifikats herunterladen und die Gültigkeit verifizieren zu können.