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Learning Agreement

Studierende, die mit dem Erasmus+-Programm ins Ausland gehen, müssen eventuell ein Learning Agreement ausfüllen. In diesem wird u.a. festgehalten, welche Leistungen an der ausländischen Universität auf das Studium in Deutschland angerechnet werden. Für die Anrechnung solcher Leistungen auf die juristische Fachsprachausbildung ist kein Learning Agreement erforderlich.