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Studien- und Prüfungsordnung des Sprachenzentrums

Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Sprachenzentrum regelt das Studium und die Prüfungen am Sprachenzentrum der FAU (z.B. Anwesenheitspflicht, Wiederholungsversuche). Bei studienintegrierten Kurse (betrifft z.B. die Pflichtausbildung im Studiengang Rechtswissenschaft) gilt im Falle unterschiedlicher Regelungen die dem Studiengang zugrundeliegende Studien- und Prüfungsordnung vorrangig.