Austauschstudierende
Willkommen in Erlangen!
Kursteilnahme für Studierende aus dem Ausland, die vorübergehend am Fachbereich Rechtswissenschaft studieren.
Hinweis
Die Information auf dieser Seite ist für Studierende aus dem Ausland, die vorübergehend in Erlangen studieren. Studierende der FAU, die ins Ausland gehen und Fragen zur Kurswahl haben oder Leistungen angerechnet haben möchten, finden Informationen im Bereich Zusatzangebote.
Zusatzangebote
Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthalts – im Rahmen des Erasmus+-Programms oder als sogenannten Freemover – an der FAU studieren, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Kurse zu besuchen, die regulär eingeschriebende Studierende der FAU belegen dürfen, insbesondere an Sprachkursen, die für Studierende aller Fakultäten angeboten werden. Bei den Kursen der juristischen Fachsprachausbildung handelt es sich um besondere Kurse für Studierende der Rechtswissenschaft, für die auch für Studierende aus dem Ausland besondere Teilnahmevoraussetzungen gelten:
- Studium der Rechtswissenschaft an der Heimatuniversität oder
- ein Studium mit Bezug zu Rechtswissenschaft (Nebenfach, Zweitfach, Modul) an der Heimatuniversität
Studierende der Rechtswissenschaft
Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthalts am Fachbereich Rechtswissenschaft eingeschrieben sind, dürfen Sie auch an Kursen der juristischen Fachsprachausbildung teilnehmen, wenn Sie das erforderliche Sprachniveau haben. Es gelten diesbezüglich die gleichen Voraussetzungen wie für Studierende aus Erlangen.
Sofern Sie bisher noch keine Fachsprachkurse in der jeweiligen Sprache absolviert haben, müssen Sie an der Pflichtausbildung teilnehmen. Wenn Sie allerdings an Ihrer Heimatuniversität bereits Kurse belegt haben, können Sie eventuell an Kursen des Zertifikatsprogramms teilnehmen. In diesem Fall sollten Sie uns unbedingt vor einer Kursanmeldung kontaktieren, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb von Zertifikaten im Rahmen des Zertifikatsprogramms für Austauschstudierende leider nicht möglich ist. Auf Wunsch stellen wir jedoch gerne einen Leistungsnachweis aus.
Erasmus+-Studierende, die ein Learning-Agreement ausfüllen müssen, sollten sich vergewissern, dass sie in den gewünschten Kurs aufgenommen werden können bevor Sie diesen in ihr Learning-Agreement eintragen.
Unabhängig von der Möglichkeit der Teilnahme an den juristischen Fachsprachkursen, steht Ihnen das allgemeine Kursangebot des Sprachenzentrums für die Dauer Ihres Studienaufenthalts an der FAU selbstverständlich zur Verfügung.
Studierende anderer Fächer
Wenn Sie mit Erasmus+ oder einem anderen Austauschprogramm nach Deutschland kommen, Ihr Studienfach (Haupt- oder Nebenfach) an Ihrer Heimatuniversität allerdings nicht Jura ist, können Sie in der Regel nicht an den juristischen Fachsprachkursen teilnehmen. In den Sprachen außer Englisch, bei denen Kapazitäten vorhanden sein können, ist die Teilnahme eventuell nach Rücksprache möglich, wenn in Ihrem Studiengang ein Bezug zu Rechtswissenschaft besteht. Wir weisen in diesen Zusammenhang darauf hin, dass unsere Kurse teilweise rechtsvergleichende Komponente beinhalten, und deswegen Grundkenntnisse des deutschen Rechts erwartet werden.
Bitte setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung bevor Sie sich für einen Kurs anmelden, oder diesen in Ihr Learning-Agreement eintragen.
Das allgemeine Kursangebot des Sprachenzentrums steht Ihnen für die Dauer Ihres Studienaufenthalts an der FAU selbstverständlich zur Verfügung.