Zusatzangebote
Zusatzangebote des Fachbereichs: Eine sinnvolle Ergänzung zum Studium
Studierende, die während ihres Studiums ins Ausland gehen, oder an Aktivitäten teilnehmen, die (Fach-)Sprachkenntnisse erfordern, z.B. Moot-Court-Wettbewerben, können die entsprechenden Leistungen im Rahmen des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen, allerdings nur auf die Vertiefungsstufe. Die Anerkennungsmöglichkeit sollte jedoch nicht im Vordergrund stehen! Wir empfehlen allen Studierenden, die vielfältigen Möglichkeiten wahrzunehmen, neben dem eigentlichen Studium ihre Sprachkenntnisse sinnvoll anzuwenden und zu erweitern.
Auslandssemester / Auslandsjahr / Erasmus+
Während des Studiums einen Auslandsaufenthalt einzuplanen ist eine empfehlenswerte Möglichkeit, wertvolle – persönliche, akademische und praktische – Erfahrungen zu sammeln, die auch für das spätere Berufsleben vorteilhalft sein können. Wer vorübergehend im Ausland lebt und studiert muss zwingend Fremdsprachenkenntnisse anzuwenden, gewinnt einen Einblick in eine fremde Rechtsordnung, und hat die Gelegenheit an Kursen und Aktivitäten teilzunehmen, die in Deutschland oft gar nicht angeboten werden.
Zwar können im Ausland absolvierte Prüfungen nicht auf Prüfungen des deutschen Jurastudiums angerechnet werden, aber egal ob Sie im Rahmen des Erasmus+-Programms oder als sogenannten „Freemover“ für ein Semester oder länger an einer ausländischen Hochschule studieren, inhaltlich gleichwertige Leistungen werden unter Umständen trotzdem anerkannt, und können auf Prüfungen der Fachsprachausbildung angerechnet werden. Sie möchten nicht unbedingt in einem englischsprachigen Land studieren? In vielen Ländern werden Kurse und teilweise ganze Studiengänge auf Englisch angeboten, und maßgeblich für eine Anrechnung ist nicht das Land, sondern die Sprache des Studiums bzw. der Lehrveranstaltungen.
Teilnahme an Moot-Court-Wettbewerben
Moot Courts, also fiktive bzw. simulierte Gerichtsverfahren, sind in vielen Ländern schon immer einen festen Bestandteil des Jurastudiums und der Juristenausbildung gewesen. Auch an deutschen Universitäten gibt es immer mehr Möglichkeiten, neben dem Studium an (nationalen und internationalen) Moot-Court-Wettbewerben teilzunehmen. Simulierte Gerichtsverfahren in einer Fremdsprache erfordern sehr gute allgemeine Sprachkenntnisse und die Fähigkeit, sich in der Fremdsprache mit komplexen Sachverhalten schriftlich und mündlich auseinanderzusetzen, denn es werden zum fiktiven Fall oft umfangreiche Schriftsätze angefertigt, und bei mündlichen Verhandlungen plädiert. Für die aktive Teilnahme an den meisten englischsprachigen Moot-Court-Wettbewerben ist eine Anrechnung auf die Fachsprachausbildung möglich. Die Anrechnung im Einzelfall hängt u.a. vom Umfang der individuellen Leistung ab.
Informationen des Fachbereichs: Moots am Fachbereich Rechtswissenschaft
Studienfahrt-Teilnahme
Im Rahmen der erweiterten Fachsprachausbildung bieten wir regelmäßig eine – inzwischen sehr beliebte – siebentägige Studienfahrt nach England an: The Legal London Study Trip. Studierende, die an den Kursen des Zertifikatsprogramms in Englisch teilnehmen, haben die Möglichkeit, das, was sie im Unterricht in der Theorie begegnen, in der Praxis live zu erleben, z.B. Gerichtsverhandlungen beiwohnen, die juristischen Berufe näher kennenlernen, oder das Parlament besichtigen.
Praktikum im Ausland
Praktika im Ausland oder in einer international tätigen Kanzlei geben Ihnen Gelegenheit, nicht nur Ihre Sprachkenntnisse unter Beweis zu stellen, sondern eventuell auch ein ausländisches Rechtssystem in der Praxis zu erleben. Praktika können allerdings nicht auf das Zertifikatsprogramm angerechnet werden, sondern nur auf die im § 25 JAPO vorgesehene praktische Studienzeit, auch wenn diese im Ausland abgeleistet wird, oder wenn z.B. in der Kanzlei bei der das Praktikum absolviert wurde ausschließlich oder hauptsächlich auf Englisch gearbietet wird.