Externe Teilnehmer
Kursteilnahme für Gaststudierende
Möglichkeiten zur Teilnahme an Kursen der Fachsprachausbildung für externe Teilnehmer, die sich als Gaststudierende einschreiben.
Hinweis
Externe Kursteilnehmer sind Personen, die weder immatrikulierte Studierende noch Mitarbeiter der FAU sind, und müssen sich als Gaststudierende einschreiben. Kurse des Sprachenzentrums sind zudem kostenpflichtig: Berechnet wird entsprechend der Kostenbeitragsordnung des Sprachenzentrums ein Kostenbeitrag in Höhe von 30,- € / Semesterwochenstunde.
Die Teilnahme an juristischen Fachsprachkursen für Externe setzt ein Bezug zur Rechtswissenschaft / zum deutschen Recht, oder entsprechende Vorkenntnisse voraus. Dies kann zum Beispiel aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit oder einer Weiterbildung der Fall sein. Gaststudierende müssen zudem die sprachlichen Anforderungen für den jeweiligen Kurs erfüllen, und sofern kein anerkanntes Sprachzeugnis vorgelegt werden kann einen Einstufungstest ablegen.
Wenn Sie Interesse an einem unserer Kurse haben, kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich, damit wir Ihnen das weitere Vorgehen erläutern können. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass vor allem in den Englischkursen selten Kapazitäten vorhanden sind um auch Nicht-Studierende aufzunehmen, und, dass Studierende der Rechtswissenschaft stets Vorrang bei der Kursbelegung haben.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem unserer Kurse haben, setzen Sie sich bitte unbedingt vor der Einschreibung als Gaststudierende/r mit uns in Verbindung.