FAU-Mitarbeiter
Kompetenzerwerb für Mitarbeiter
Möglichkeiten zur Teilnahme an Kursen der Fachsprachausbildung für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiter anderer Einrichtungen der FAU, die Fachsprachkenntnisse für ihre Arbeit benötigen.
Hinweis
Mitarbeiter der FAU, die nicht auch immatrikuliert sind, müssen sich nicht als Gaststudierende einschreiben wenn sie an Kursen des Sprachenzentrums teilnehmen möchten. Die Kurse sind jedoch kostenpflichtig: Berechnet wird entsprechend der Kostenbeitragsordnung des Sprachenzentrums ein Kostenbeitrag in Höhe von 30,- € / Semesterwochenstunde.
Kostenbeiträge
Es gibt einige Gründe warum für Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Universität der Erwerb von Kompetenzen in juristischen Fachsprachen in einer Fremdsprache sinnvoll oder auch erforderlich sein kann. Während unsere Kurse vorwiegend für Studierende konzipiert sind, versuchen wir wenn möglich, die Teilnahme für interessierte Mitarbeiter zu ermöglichen, insbesondere wenn die Kursinhalte und / oder sprachlichen Kompetenzen für ihren Arbeitsbereich relevant sind.
Mitarbeiter des Fachbereichs Rechtswissenschaft
Wissenschaftliche Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft haben grundsätzlich die Möglichkeit, an den juristischen Fachsprachkursen teilzunehmen. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass vor allem bei den Englischkursen die Kapazitäten oft nicht vorhanden sind, um auch Nicht-Studierende aufzunehmen. In jedem Fall haben Studierende der Rechtswissenschaft Vorrang bei der Kursbelegung.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem bestimmten Kurs haben, setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Ihr Interesse vermerken, und Sie über das weitere Vorgehen informieren können.
FAU-Mitarbeiter haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, an den allgemeinen Kursen des Sprachenzentrums teilzunehmen. Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen im Einzelfall erteilen die Ansprechpartner der Abteilungen.
Mitarbeiter anderer Einrichtungen
Mitarbeiter anderer Fakultäten, der Universitäts- und Klinikverwaltung, die für ihre Arbeit Kenntnisse juristischer Fachsprachen benötigen, dürfen gerne an einem passenden Kurs teilnehmen, sofern das erforderliche Sprachniveau vorhanden ist und es im entsprechenden Kurs freie Plätze gibt.
Wir bitten um Verständnis, dass vor allem bei den Englischkursen die Kapazitäten selten vorhanden sind, um auch Nicht-Studierende aufzunehmen. In jedem Fall haben Studierende der Rechtswissenschaft Vorrang bei der Kursbelegung.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem bestimmten Kurs haben, setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Ihr Interesse vermerken, und mit Ihnen über Ihre Bedürfnisse sprechen können. Eventuell sind die fachlichen und sprachlichen Inhalte unserer Kurse für diese nicht ganz geeignet.
FAU-Mitarbeiter haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, an den allgemeinen Kursen des Sprachenzentrums teilzunehmen. Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen im Einzelfall erteilen die Ansprechpartner der Abteilungen.