Studienanfänger
Willkommen am Sprachenzentrum!
Informationen und Hinweise um Ihre Studienplanung zu erleichtern.
Gerade am Anfang Ihres Studiums werden Sie sehr viele Informationen von der Universität und Ihrem Fachbereich bekommen, die Sie erstmal verarbeiten müssen. Sie müssen sich am Fachbereich orientieren, und vor allem sich mit dem Studium des deutschen Rechts auseinandersetzen. Für viele Studienanfänger gelten die (Fach-)sprachkurse deshalb erstmal als eine eher unwichtige Nebensache, um die sie sich erst später kümmern werden.
Fachsprachkurse sind erst ab dem 3. Fachsemester Bestandteil Ihres Studiums. Trotzdem sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, denn Sie müssen …
- entscheiden, in welcher der sechs angebotenen Sprachen Sie den Pflichtkurs absolvieren möchten, um den in der Prüfungsordnung (JAPO) vorgesehenen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz zu erwerben,
- in der Regal in der gewählten Sprache verpflichtend einen Einstufungstest ablegen, und
- falls Sie das erforderliche Sprachniveau im Einstufungstest nicht erreichen, eventuell vor der Fachsprachausbildung noch allgemeine Sprachkurse belegen.
Studienplanung
Egal ob Sie bereits jetzt wissen, dass Sie während des Studiums möglichst viele Kurse belegen möchten, nur das Mindeste machen werden, oder noch nicht ganz sicher sind: Mit der richtigen Planung können Sie alle Möglichkeiten offen halten.
Sehen Sie hier unsere Empfehlungen für Ihre ersten vier Semester:
1. Fachsemester
In Ihrem ersten Semester können Sie überlegen, ob Sie eine neue Sprache lernen, oder vorhandene Sprachkenntnisse auffrischen oder vertiefen. Wählen Sie aus dem breiten Angebot des Sprachenzentrums für Studierende aller Fakultäten. Noch keine Vorkenntnisse? Für Anfänger gibt es in vielen Sprachen Elementarkurse.
Das Erlanger Sprachenzentrum ist eins der größten in Deutschland mit Kursen auf unterschiedlichen Niveaus in ca. 25 Sprachen.
2. Fachsemester
Bereiten Sie sich auf die Fachsprachausbildung vor: In der vorlesungsfreien Zeit zwischen den ersten beiden Semestern sollten Sie einen Einstufungstest in der gewählten Sprache ablegen. Falls Sie das erforderliche Niveau noch nicht haben, belegen Sie am besten in Ihrem zweiten Semester entsprechende allgemeine Kurse.
Obwohl es möglich ist, einen Einstufungstest nach einem Semester zu wiederholen, wird dies nur dann empfohlen, wenn Sie ganz sicher sind, Ihr Ergebnis tatsächlich verbessern zu können. Erreichen Sie bei der Wiederholung wieder das gleiche Niveau, würden Sie ein Semester länger brauchen, da Sie dann trotzdem (zunächst) Kurse auf dem erreichten Niveau belegen müssten.
ab dem 3. Fachsemester
Nehmen Sie wenn möglich im 3. Fachsemester am Kurs der Pflichtausbildung teil. Sofern Sie im Einstufungstest das entsprechende Niveau erreicht, oder sich durch die Teilnahme an allgemeinen Kursen dafür qualifizert haben, sollten Sie möglichst in diesem Semester den Pflichtkurs absolvieren.
Nach dem Abschluss dieses Kurses haben Sie die Anforderungen der Prüfungsordnung erfüllt und erhalten den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz, den Sie bei Ihrer Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorlegen müssen. Weitere (Fach-)sprachkurse sind für Sie freiwillig als Ergänzung zu Ihrem Studium.
In jeder Sprache gibt es mindestens einen Kurs, der als Pflichtkurs belegt werden muss, auch wenn z.B. im Einstufungstest ein höheres Sprachniveau erreicht wird.
ab dem 4. Fachsemester
Nach dem Abschluss der Pflichtausbildung können Sie in der Regel an Kursen der erweiterten Fachsprachausbildung teilnehmen und ein Zertifikat erwerben. Die Zulassung zum Zertifikatsprogramm kann von den Leistungen im Pflichtkurs abhängig sein.
Während es in Englisch möglich ist, viele Fachsprachkurse zu belegen, ist das Angebot in den anderen Sprachen aufgrund der verhältnismäßig geringen Nachfrage leider sehr beschränkt.
Gerechnet ab dem 3. Fachsemester dauert die Fachsprachausbildung in der Regel zwischen einem Semester (wenn Sie nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten) und fünf Semestern (wenn Sie – in Englisch – das komplette Programm abschließen möchten).
Ausführliche Informationen zu den Kursen und Prüfungen finden Sie im Bereich Fachsprachausbildung.
Gut zu wissen
Fachsprachkurse ab dem 3. Fachsemester
Studienplan als Empfehlung Die Fachsprachkurse finden Sie im Studienplan des 3. Fachsemesters. Während wir Ihnen empfehlen würden, den sogenannten Pflichtkurs in der gewählten Sprache so früh wie möglich zu belegen, gibt es keine Verpflichtung, den erforderlichen Nachweis in oder bis zu einem bestimmten Semester zu erwerben. Es ist also grundsätzlich kein Problem, wenn Sie zunächst allgemeine Kurse belegen müssen um das erforderliche Sprachniveau zu erreichen, oder aus einem anderen Grund erst später den Pflichtkurs absolvieren können.
Anrechnungsfristen beachten
Anerkennung der Sprachkenntnisse Falls Sie ein international anerkanntes Sprachzeugnis haben, kann dieses eventuell anstelle eines Einstufungstests als Nachweis Ihres Sprachniveaus anerkannt werden. Beachten Sie bitte, dass Sprachzeugnisse zwecks Anrechnung auf den Einstufungstest nur 2 Jahre gültig sind, unabhängig davon ob ein Gültigkeitsdatum auf dem Zeugnis angegeben ist. Weitere Informationen finden Sie unter Anrechnung & Anerkennung.
Freiversuch verschieben?
Fachsprachen als Zusatzausbildung Bei Ihrer Planung möchten Sie eventuell berücksichtigen, dass wenn Sie insgesamt 16 Semesterwochenstunden Fremdsprachen zusätzlich zur Pflichtausbildung absolvieren, die Verschiebung des Freiversuchs um ein Fachsemester möglich ist ( § 37 JAPO).