Die juristische Fachsprachausbildung im Studiengang Rechtswissenschaft ist in zwei Bereiche geteilt: Die studienintegrierte Pflichtausbildung (§ 24 Abs. 2 JAPO) und das studienergänzende Zertifikatsprogramm Fachsprache Jura (die erweiterte Fachsprachausbildung). Darüber hinaus haben Studierende der Rechtswissenschaft selbstverständlich auch die Möglichkeit, das studienbegleitende allgemeine Kursangebot des Sprachenzentrums für alle Studiengänge wahrzunehmen.
Nicht nur ein Pflichtbestandteil Ihres Studiums: Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) sieht in § 24 Abs. 2 vor, dass alle Studierenden der Rechtswissenschaften über die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs oder einer fremdsprachigen, rechtswissenschaftlichen Veranstaltung einen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz erbringen müssen. Es gibt allerdings viele Gründe, auch freiwillig juristische Fachsprachen zu lernen, bzw. die bereits vorhandenen Kenntnisse zu vertiefen. Neben den studienintegrierten Pflichtkursen bieten wir Studierenden einige Möglichkeiten, ihre Fachsprachkenntisse, z.B. in bestimmten Rechtsgebieten, zu erweitern, und diese aussagekräftig bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie nicht vor haben, z.B. im Ausland oder in einer international tätigen Kanzlei zu arbeiten, es gibt viele Situationen in denen sich auch deutsche Juristen in Deutschland befinden können, in denen entsprechende Fachsprachkenntnisse in einer anderen Sprache vorteilhaft sind. Auch in Bewerbungsverfahren sind zusätzliche Qualifikationen im Fremdsprachenbereich gerne gesehen, oder werden sogar vorausgesetzt.
Egal aus welchem Grund Sie an der Fachsprachausbildung teilnehmen, ob aus Interesse oder nur, weil sie im Studium verpflichtend ist, wir freuen uns, Sie in unseren Kursen begrüßen zu können, stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung, und hoffen, dass Sie während Ihres Studiums das vielfältige Angebot der juristischen Fachsprachausbildung an der FAU wahrnehmen werden.
Unabhängig von Ihren vorhandenen Sprachkenntnissen dürfen Fachsprachkurse erst im 3. Fachsemester belegt werden. In Ihren ersten zwei Semestern sollten Sie Grundkenntnisse des deutschen Rechts und der deutschen Rechtssprache erwerben.
Wichtig: Die Fachsprachkurse finden Sie im Studienplan des 3. Fachsemesters. Während wir Ihnen empfehlen würden, den sogenannten Pflichtkurs in der gewählten Sprache so früh wie möglich zu belegen, gibt es keine Verpflichtung, den erforderlichen Nachweis in oder bis zu einem bestimmten Semester zu erwerben.
Sofern Sie entsprechende Vorkenntnisse in mehreren Sprachen haben, empfiehlt es sich, zumindest die Pflichtausbildung in mehr als einer Sprache zu absolvieren. Fast 95% aller Studierenden wählen Englisch als Fremdsprache, aber wer Fachsprachkenntnisse - auch nur Grundkenntnisse - in mehreren Sprachen vorweisen kann, hebt sich später von der Masse ab.
Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache? Ihre Muttersprache wird als Fremdsprache in der Fachsprachausbildung angeboten? Dann können Sie selbstverständlich diese Sprache auch als Fachsprache wählen - entweder zwecks Nachweis der Fremdsprachenkompetenz für die Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung, oder als zweite Sprache.
Eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaft können selbstverständlich auch das vielfältige allgemeine Kursangebot für alle Fakultäten am Sprachenzentrum kostenlos in Anspruch nehmen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, eine neue Sprache zu lernen. In den meisten Sprachen werden Kurse für Anfänger angeboten.