Russisch nicht mehr Teil unseres fachspezifischen Kursangebots

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Ab dem Wintersemester 2022/2023 werden wir leider keine juristischen Fachsprachkurse in Russisch mehr anbieten können.

Zwei Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt: Eine anhaltend geringe Nachfrage unter den Studierenden, und gleichzeitig die zunehmende Schwierigkeit, fachlich und sprachlich geeignete Lehrkräfte zu finden, die bereit sind, (für nur einen Kurs pro Semester) einen Lehrauftrag zu übernehmen. Tatsächlich hat es seit zwei Jahren leider keinen Russischkurs für Juristen mehr gegeben, weil entweder die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, oder, weil keine Lehrkraft gefunden werden konnte. Trotz Bemühungen seitens der für diese Kurse zuständigen Abteilung Nord-, Ost- und Außereuropäische Sprachen, blieb die Suche nach einer Lehrkraft für das kommende Wintersemester erfolglos.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, bitten jedoch um Verständnis, dass wir Russisch als Fachsprache lieber ganz aus dem Programm nehmen, als Kurse immer wieder anzukündigen, die dann gar nicht stattfinden. Gerade für Studienanfänger des Studiengangs Rechtswissenschaft ist es wichtig zu wissen, ob sie den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz in einer bestimmten Sprache erwerben können.