Zertifikate & Bescheinigungen
Ihre Leistungen bescheinigen lassen
Zertifikate
Studierende der Rechtswissenschaft erwerben Zertifikate, wenn Sie im Rahmen des Zertifikatsprogramms die Basis- oder Aufbaustufe erreicht haben, oder die Zertifikatsprüfung bestanden und somit das Zertifikatsprogramm abgeschlossen haben:
- Das Zertiufikat der Vertiefungsstufe wird automatisch als digitales Zertifikat und auch als gedrucktes Zertifikat ausgestellt.
- Die Zertifikate der Basis- und Aufbaustufen werden nicht automatisch ausgestellt, sondern müssen beantragt werden.
- Die Zertifikate werden der Basis- und Aufbaustufen werden ausschließlich als digitale Nachweise in pdf-Format ausgestellt und können online heruntergeladen, ausgedruckt, weitergeleitet, oder anhand eines Links mit anderen Personen geteilt werden. Die Gültigkeit des zertifikats lässt sich ebenfalls anhand des Links oder des QR-Codes überprüfen.
- Zertifikate können jederzeit online beantragt werden, aber Sie sollten mit dem Antrag warten bis Sie entschieden haben, keine weiteren Kurse zu belegen.
- Die Erstausstellung eines Zertifikats ist kostenlos. Eine Neuausstellung
Die Erstausstellung eines Zertifikats ist kostenlos. Eine Neuausstellung – z.B. um weitere Leistungen in das Zertifikat aufzunehmen – ist kostenpflichtig
Bescheinigungen
Nachweis der Fremsprachenkompetenz
Der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz gem. § 24 Abs. 2 JAPO, den Sie bei der Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorlegen müssen, wird in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch Ihre Leistungen in den Übungen für Fortgeschrittene enthält. Diese Bescheinigung wird allerdings erst dann erstellt, wenn alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden wurden, und kann dann in campo aufgerufen werden.
Wir können digitale Nachweise / Bescheinigungen kostenlos ausstellen, wenn Sie
- an eine andere Universität wechseln, und der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz noch nicht erstellt wurde oder
- für eine Bewerbung oder die Zulassung zu einem Studium eine Bestätigung Ihrer Leistungen benötigen, und die Daten in Ihrem Notenspiegel nicht ausreiechend sind.
Wir können digitale Nachweise / Bescheinigungen kostenpflichtig ausstellen, wenn Sie
- vor dem Wintersemester 2020/2021 die Pflichtausbildung abgeschlossen haben und den damals auf Papier ausgestellten Nachweis der Fremdsprachenkompetenz zur Vorlage beim Landesjustizprüfungsamt benötigen. Diese Bescheinigung kostet 5 Euro.
Folgende Bescheinigungen können wir nicht ausstellen:
- eine Bestätigung Ihres persönlichen Sprachniveaus gem. dem Geimansamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
- einen Sprachnachweis für einen Auslandsaufenthalt* – bitte informieren Sie sich ggf. über die sogenannten Mobilitätstests (kostenpflichtig) auf der Website des Sprachenzentrums.
- eine Bestätigung Ihres Einstufungstestergebnisses – Das Ergebnis wird Ihnen nach dem Test per E-Mail mitgeteilt, und wird sonst nur intern für die Aufnahme in die Kurse verwendet.
*Wenn Sie in den letzten zwei Semestern an Kursen in der jeweiligen Sprache teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, anstelle eines Mobilitätstests den benötigten Nachweis direkt von Ihrem / Ihrer Kursleiter/in ausgestellt zu bekommen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Lehrkraft, oder beantragen Sie den Nachweis bequem online.
FAQ Zertifikate & Bescheinigungen