Spanisch nicht mehr Teil unseres fachspezifischen Kursangebots
Ab dem Sommersemester 2023 werden wir leider keine juristischen Fachsprachkurse in Spanisch mehr anbieten können. Dies betrifft die Kurse El español jurídico 1 und El español jurídico 2.
Aufgrund der geringen Nachfrage unter Studierenden der Rechtswissenschaft mussten diese Kurse in den letzten Jahren immer wieder abgesagt werden, oder fanden mit nur sehr wenigen Teilnehmern statt. Leider kann das Angebot unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten werden.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, zumal es unser Ziel ist, Studierenden möglichst viele Sprachen anzubieten. Wir würden also das Kursangebot lieber erweitern als weiter einschränken. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Spanisch als Fachsprache lieber ganz aus dem Programm nehmen, als Kurse immer wieder anzukündigen, die dann gar nicht stattfinden können. Gerade für Studienanfänger des Studiengangs Rechtswissenschaft ist es wichtig zu wissen, ob sie den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO) in einer bestimmten Sprache erwerben können.
Selbstverständlich haben Studierende der Rechtswissenschaft nach wie vor die Möglichkeit, allgemeine Sprachkurse in Spanisch zu besuchen.