Der Nachweis der abgeschlossenen „Pflichtausbildung“ bescheinigt Grundkenntnisse des entsprechenden ausländischen Rechtssystems und der dazugehörenden Rechtssprache, ist jedoch insbesondere für Arbeitgeber nur bedingt bedeutungstragend, da dies - nicht nur in Bayern - für alle Studierenden der Rechtswissenschaft verpflichtend ist.
Um Studierenden die Möglichkeit anzubieten, diese Grundkenntnisse zu vertiefen, und dabei ausführliche Bescheinigungen zu erwerben, wurde 2011 eine erweiterte Fachsprachausbildung in Form eines flexiblen, dreistufigen Zertifikatsprogramms eingeführt. Wir empfehlen allen Studierenden, die die Pflichtausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, das Kursangebot der erweiterten Fachsprachausbildung wahrzunehmen.
Das Zertifikatsprogramm wurde so konzipiert, dass es eine umfassende, aufeinander aufbauende und flexible Kursprogression ermöglicht. Studierende sollen sich ihre eigenen Ziele setzen können, und diese während des Studiums ändern dürfen, ohne, dass ihnen die Möglichkeit des Zertifikatserwerbs verwehrt wird.
Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Stufe, bzw. des gesamten Programms, werden ausführliche Zertifikate sowohl in Deutsch als auch in der jeweiligen Fremdsprache ausgestellt, die nicht nur die einzelnen Leistungen aufführen, sondern auch die Inhalte und Zielsetzungen der absolvierten Kurse auflisten.
Das Zertifikatsprogramm besteht aus drei Stufen: der Basisstufe (erreichbar in allen Sprachen außer Französisch), sowie der Aufbaustufe und der Vertiefungsstufe (derzeit nur in Englisch möglich). Die ersten zwei Stufen erreicht man nach dem Abschluss einer bestimmten Anzahl an Kursen nach Bestehen der (und zusätzlich zur) Pflichtausbildung in der jeweiligen Sprache. Um die Vertiefungsstufe abzuschließen, muss zudem eine umfangreiche Zertifikatsprüfung abgelegt werden.
Die Zertifikatsstufen erreichen
Studierende, die die Pflichtausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen in der Regel Kurse des Zertifikatsprogramms belegen, es besteht allerdings kein Anspruch auf die Zulassung. Im Einzelfall gelten Einschränkungen, da die Leistungen im Pflichtkurs (Prüfungsaufgaben und die aktive Teilnahme am Kurs) maßgeblich sind. Erwartet wird eine Note 3,0 oder besser. Diese ist zwar keine feste Grenze, wegen der höheren Anforderungen bei den weiterführenden Kursen, werden Sie nach Abschluss der Pflichtausbildung informiert, ob Sie zum Zertifikatsprogramm zugelassen wurden, und was Sie tun können, falls dies nicht möglich war. Eventuell müssen Sie z.B. zunächst einen Aufbaukurs belegen. Wir werden immer versuchen, eine Lösung zu finden, damit interessierte und motivierte Studierende die Möglichkeit haben, weitere Kurse zu belegen.
Studierende, die insgesamt 16 SWS Fremdsprachenkurse absolvieren, davon mindestens 10 SWS Fachsprache, können sich im 9. Fachsemester zur Teilnahme an der 1. juristischen Staatsprüfung im Freiversuch (§ 37 JAPO) melden.
Hinweis des Landesjustizprüfungsamtes zur Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020, des Wintersemesters 2020/2021, des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/22 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl