Anrechnungsantrag
Beantragen Sie die Anerkennung bereits vorhandener Leistungsnachweise
Sie können hier einen Anrechnungantrag stellen wenn Sie
- ein international anerkanntes Sprachzeugnis haben, der den sonst erforderlichen Einstufungstests ersetzt
- ein Semester oder ein Jahr an einer ausländischen Universität studiert haben, und die Leistungen auf die Vertiefungsstufe des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen möchten
- bisher an einer anderen Universität studiert haben und dort erworbene Leistungsnachweise anerkennen lassen möchten
- an einem Moot-Court-Wettbewerb aktiv teilgenommen haben, und Ihre Teilnahme auf Prüfungen des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen möchten
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
- Ihre Matrikelnummer
- Relevante Leistungsnachweise in digitaler Form (vorzugsweise pdf) oder als gut lesbare Scans (keine Fotos)*
- Sofern die Leistungsnachweise nicht alle für die Anrechnung erforderlichen Informationen enthalten: weitere Dokumente, z.B. Auszüge aus dem Kursverzechnis, Bestätigungen anderer Einrichtungen)
*Falls die Dokumente nicht in digitaler Form vorliegen, können Kopien über unseren Briefkasten im Juridicum nachgereicht werden. Für die Anerkennung von bestimmten Sprachzeugnissen, z.B. Cambridge, kann die Online-Verifizierung verwendet werden, wenn Ihnen die dafür erforderlichen Daten vorliegen. Auf diese Möglichkeit wird ggf. im Formular hingewiesen.
Das Online-Formular steht momentan nicht zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte derzeit mit Ihrem Antrag per E-mail an hallo@jurasprachen.de. Bitte denken Sie daran, Ihre Matrikelnummer anzugeben.
Vielen Dank!