Anrechnungsantrag
Beantragen Sie die Anerkennung bereits vorhandener Leistungsnachweise
Sie können hier einen Anrechnungantrag stellen wenn Sie
- ein international anerkanntes Sprachzeugnis haben, der den sonst erforderlichen Einstufungstests ersetzt
- ein Semester oder ein Jahr an einer ausländischen Universität studiert haben, und die Leistungen auf die Vertiefungsstufe des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen möchten
- bisher an einer anderen Universität studiert haben und dort erworbene Leistungsnachweise anerkennen lassen möchten
- an einem Moot-Court-Wettbewerb aktiv teilgenommen haben, und Ihre Teilnahme auf Prüfungen des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen möchten
- Ihre Matrikelnummer
- Relevante Leistungsnachweise in digitaler Form (vorzugsweise pdf) oder als gut lesbare Scans (keine Fotos)*
- Sofern die Leistungsnachweise nicht alle für die Anrechnung erforderlichen Informationen enthalten: weitere Dokumente, z.B. Auszüge aus dem Kursverzechnis, Bestätigungen anderer Einrichtungen)
*Falls die Dokumente nicht in digitaler Form vorliegen, können Kopien über unseren Briefkasten im Juridicum nachgereicht werden. Für die Anerkennung von bestimmten Sprachzeugnissen, z.B. Cambridge, kann die Online-Verifizierung verwendet werden, wenn Ihnen die dafür erforderlichen Daten vorliegen. Auf diese Möglichkeit wird ggf. im Formular hingewiesen.
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 2 – 4 Werktage wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Wenden Sie sich bitte derzeit mit Ihrem Antrag per E-mail an hallo@jurasprachen.de. Bitte denken Sie daran, Ihre Matrikelnummer anzugeben.
Aufgrund der Betriebsschließung der Universität, werden in der Zeit vom 23.12.2023 bis einschließlich 07.01.2024 keine Anfragen oder Anträge bearbeitet. Anfragen, die in dieser Zeit eingehen, werden erst ab dem 8. Januar bearbeitet.
Vielen Dank!