Wenn Sie in der Pflichtausbildung Englisch als Fremdsprache wählen…
… haben Sie die Wahl zwischen zwei Kursen:
Introduction to English Legal Language und
Basic Legal English
Diese Kurse werden jedes Semester angeboten.
Beide Kurse erfüllen die Voraussetzungen der Prüfungsordnung und ermöglichen den Erwerb des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO), und für beide Kurse gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Kursen ist, dass nur der erfolgreiche Abschluss des Kurses Introduction to English Legal Language zur Teilnahme am Zertifikatsprogramm berechtigt. Aus diesem Grund sind die Anforderungen an den Leistungsnachweis und den Lernaufwand in diesem Kurs etwas höher.
Teilnahmevoraussetzungen
Fachsemester 3 oder höher im Studiengang Rechtswissenschaft
Einstufungstestergebnis Level 2 oder höher oder 4 Semesterwochenstunden (2 Kurse aus dem Angebot für alle Studierenden) auf Level 1 bestanden.
Kurswahl
Sie müssen sich für einen der Kurse entscheiden.
Wählen Sie Basic Legal Englisch wenn Sie
wissen, dass Sie nur den in der Prüfungsordnung vorgesehenen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz erwerben möchten
wisssen, dass Sie keine weiteren Fachsprachkursen in Englisch belegen möchten
Wählen Sie Introduction to English Legal Language wenn Sie
vor haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen bzw. Zertifikate erwerben möchten
noch nicht sicher sind, ob Sie weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen
Ihre Fragen zur Kurswahl beantwortet
Wie unterscheiden sich die Kurse inhaltlich?
Während Im Kurs Introduction to English Legal Language nur wenige Themen behandelt werden, um Studierende fundierte Grundkenntnisse des Englishen Rechts un der engliscvhen Rechtssprache zu vermitteln, die dann in den weiteren Kursen vertieft werden können, werden im Kurs Basic Legal English mehrere Themen aus dem Gesamtprogramm im Überblick und mit dem Schwerpunkt auf Vokabeln behandelt.
Wie unterscheiden sich die Kurse vom Sprachniveau her?
Vom Sprachniveau her gibt es keinen Unterschied. Beide Kurse entsprechen Niveau B2/B2+ GER und erfordern mindestens Level 2 im Einstufungstest.
Wie unterscheiden sich die Prüfungen?
Um den Kurs Introduction to English Legal Language erfolgreich abzuschließen, müssen Sie eine schriftliche Prüfung (60 Minuten) ablegen, in der die gelernten Fachbegriffe und Kollokationen angewendet, sowie kurze Fragen zum Rechtssystem beantwortet werden müssen. Zusätzlich müssen Sie während des Semesters einen kurzen Aufsatz zu einem im Kurs behandelten Thema schreiben.
Um den Kurs Basic Legal English erfolgreich abzuschließen, müssen Sie lediglich eine schriftliche Prüfung (60 Minuten) ablegen, in der größtenteils die gelernten Fachbegriffe und Kollokationen geprüft werden.
Wenn ich den Kurs Basic Legal English absolviere, habe ich trotzdem die Möglichkeit, zu den Kursen der Zertifikatsprogramms zugelassen zu werden?
Ja, aber nur wenn Sie anschließend noch den Kurs Introduction to English Legal Language absolvieren. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, sofern im jeweiligen Semester entsprechende Kapazitäten in den Kursen vorhanden sind, aber wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Studierende, die die Pflichtausbildung noch nicht abgeschlossen haben, Vorrang haben.
Wenn ich nach Kursbeginn feststelle, dass ich den falschen Kurs gewählt habe, ist ein Wechsel in den anderen Kurs möglich?
Ob ein Wechsel im laufenden Semester möglich ist hängt davon ab, ob es noch freien Plätze gibt. Falls ja, ist ein Wechsel spätestens in der 3. Kurswoche möglich.
Wenn ich die Prüfung im Kurs Introduction to English Legal Language nicht bestehe, darf ich den Kurs Basic Legal English belegen, oder muss zwingend ich die Prüfung in Introduction to English Legal Language wiederholen?
In solchen Fällen ist es problemlos möglich, im Zweitversuch den Kurs Basic Legal English zu belegen, und eventuell ist dies sogar die bessere Wahl und wird spätestens dann empfohlen wenn Sie die Prüfung auch im Zweitversuch nicht bestehen. Es besteht jedenfalls keine Verpflichtung, die Prüfung in Introduction to English Legal Language zu wiederholen.
Wenn ich die Prüfung im Kurs Basic Legal English nicht bestehe, darf ich den Kurs Basic Legal English belegen, oder muss zwingend ich die Prüfung in Basic Legal English wiederholen?
In solchen Fällen muss in der Regel die Prüfung in Basic Legal English wiederholt werden. Nach Rücksprache mit dem Leiter Ihres Kurses kann im Einzelfall trotz nicht bestandener Prüfung der Wechsel zu Introduction to English Legal language gesattet werden, einen Anspruch darauf hat man allerdings nicht.
Wenn ich die Prüfung im gewählten Kurs nicht bestehe, darf ich sie wiederholen, ohne den Kurs erneut belegen zu müssen?
In beiden Kursen gilt: Wenn Sie die Note 4,7 erreichen (= mindestens 50% der Punkte) dürfen Sie die Prüfung zum nächsten regulären Termin wiederholen. Wenn Sie die Note 5,0 erreichen (= weniger als 50% der Punkte) würden wir Ihnen nachdrücklich empfehlen, den Kurs nochmal zu belegen, bevor Sie die Prüfung erneut ablegen dürfen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Prüfung einsehen bzw. mit Ihrem / Ihrer Kursleiter/in besprechen.
Gut zu wissen
Wenn ich im Einstufungstest Level 3 oder 4 erreiche, kann ich nicht gleich an den Fachsprachkursen auf diesen Levels teilnehmen?
Nein. Es muss zwischen den allgemein- und fachsprachlichen Kursen unterschieden werden.
Zwar verwenden wir die gleichen Level-Bezeichnungen wie für die allgemeinen Kurse – allerdings mit dem Zusatz ‚JUR‘ – und die Kurse der Pflichtausbilding sind aufgrund des erforderlichen Einstufungstestsergebnisses auf Level 2 (JUR) zu finden, allerdings müssen die Kurse in einer bestimmten Reiehenfolge belegt werden. Die Pflichtausbildung muss also in jedem Fall abgeschlossen werden, auch wenn Sie ein höheres Level im Einstufungstest erreichen.
Beispiel: Mit einem Einstufungstestergebnis Level 3 haben Sie die Möglichkeit, sofort allgemeinsprachliche Kurse auf Level 3 zu belegen, Sie müssen aber trotzdem den Pflichtfachkurs auf Level 2 (JUR) absolvieren, um Fachsprachkurse auf Level 3 (JUR) belegen zu dürfen.