Italienisch
Wenn Sie in der Pflichtausbildung Italienisch als Fremdsprache wählen…
… müssen Sie folgenden Kurs belegen:
- L’italiano giuridico A
Dieser Kurs wird (derzeit leider unregelmäßig) im Wintersemester angeboten.
Der Kurs erfüllt die Voraussetzungen der Prüfungsordnung und ermöglicht den Erwerb des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO).
Teilnahmevoraussetzungen
- Fachsemester 3 oder höher im Studiengang Rechtswissenschaft
- Einstufungstestergebnis mit Zulassung Elementarkurs IV oder den Elementarkurs III bestanden