Fragen zu Zertifikaten & Bescheinigungen
Nachweis gem. § 24 Abs. 2 JAPO
Wo und wann bekommen ich den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz?
Der Nachweis, den Sie bei der Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorlegen müssen, ist in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch Ihre Leistungen in den Übungen für Fortgeschrittene enthält. Diese kann über campo abgerufen werden. Beachten Sie bitte, dass diese Bescheinigung erst dann erstellt wird, wenn alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden worden sind.
Ich werde mein Studium an einer anderen Universität fortsetzen und benötige einen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz.
Sofern Sie bereits alle Übungen für Fortgeschrittene bestanden haben, können Sie die entsprechende Sammelbescheinigung über campo abrufen, in der auch der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz mit aufgeführt ist. Anderenfalls beantragen Sie bitte eine Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren.
Ich habe meinen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz verloren. Kann dieser neu ausgestellt werden?
Bis 2019 wurden diese Nachweise als Papierbescheinigungen ausgestellt. Wenn Sie Ihre Bescheinigung verloren haben, beantragen Sie bitte eine Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren. Die Ausstellung ist in diesem Fall kostenpflichtig (5 Euro).
Ich habe meinen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz nie abgeholt. Kann ich diese noch abholen?
Bis 2019 wurden diese Nachweise als Papierbescheinigungen ausgestellt und zwei Jahre aufbewahrt. Wenn Sie Ihre Bescheinigung nicht abgeholt haben, müssen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren beantragen. Die Ausstellung ist in diesem Fall kostenpflichtig (5 Euro).
Zertifikate
Bekomme ich Zertifkate automatisch wenn ich eine Zertifikatsstufe abschließe?
Nein. Das Zertifikat müssen Sie beantragen. Bitte beantragen Sie Ihr Zertifikat erst dann wenn Sie beabsichtigen, keine weiteren Kurse zu belegen. Sie erhalten das Zertifikat für die bis zu dem Zeitpunkt erreichte Stufe.
Kann ich für bestandene Prüfungen im Zertifikat anstelle der Note nur den Vermerk ‘bestanden’ eintragen lassen?
Ja, das ist möglich, aber nur in den Zertifikaten der Basisstufe und der Aufbaustufe, und nicht für einzelne, sondern nur für alle aufgeführten Prüfungen. Sie müssen also entscheiden, ob die Noten (alle) oder generell nur ‘bestanden’ eingetragen wird. Wir weisen in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass fehlende Noten in Leistungsnachweisen nicht selten hinterfragt werden.
Wird in den Zertifikaten ein Sprachniveau entsprechend dem GER bescheinigt?
Nur im Zertifikat der Vertiefungsstufe wird aufgrund der bestandenen Zertifikatsprüfung die Niveaustufe C1 bescheinigt. In den anderen Zertifikaten wird für jede bestandene Prüfung nur das GER-Niveau des jeweiligen Kurses angegeben.
Ich habe in einer Prüfung eine schlechte Note bekommen. Müssen alle bestandenen Prüfungen in den Zertifikaten aufgelistet werden?
In den Zertifikaten müssen mindestens die Prüfungen aufgeführt werden, die für das Erreichen der jeweiligen Stufe bestanden werden mussten. Weitere Prüfungen können auf Wunsch weggelassen werden. In allen Zertifikaten wird der Pflichtkurs aufgeführt, und dazu:
- Für die Basisstufe mindestens einen weiteren Fachsprachkurs (maximal drei)
- Für die Aufbaustufe mindestens vier weitere Fachsprachkurse
- Für die Vertiefungsstufe mindestens acht weitere Kurse, davon mindestens sieben weitere Fachsprachkurse (bis zu drei davon, die durch anerkannte Leistungen ersetzt werden können)