Spanisch nicht mehr Teil unseres fachspezifischen Kursangebots

Ab dem Sommersemester 2023 werden wir leider keine juristischen Fachsprachkurse in Spanisch mehr anbieten können. Dies betrifft die Kurse El español jurídico 1 und El español jurídico 2.

Aufgrund der geringen Nachfrage unter Studierenden der Rechtswissenschaft mussten diese Kurse in den letzten Jahren immer wieder abgesagt werden, oder fanden mit nur sehr wenigen Teilnehmern statt. Leider kann das Angebot unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten werden.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, zumal es unser Ziel ist, Studierenden möglichst viele Sprachen anzubieten. Wir würden also das Kursangebot lieber erweitern als weiter einschränken. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Spanisch als Fachsprache lieber ganz aus dem Programm nehmen, als Kurse immer wieder anzukündigen, die dann gar nicht stattfinden können. Gerade für Studienanfänger des Studiengangs Rechtswissenschaft ist es wichtig zu wissen, ob sie den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO) in einer bestimmten Sprache erwerben können.

Selbstverständlich haben Studierende der Rechtswissenschaft nach wie vor die Möglichkeit, allgemeine Sprachkurse in Spanisch zu besuchen.

Neuer Kurs 'Legal and Academic Writing for Law Students'

Ab dem Wintersemester 2022/2023 bieten wir einen neuen Kurs im Rahmen der Zusatzangebote für Studierende der Rechtswissenschaft an: Legal and Academic Writing for Law Students.

Der neue Kurs ist nicht Bestandteil der Pflichtausbildung oder des Zertifikatsprogramms, und wurde insbesondere für diejenigen Studierenden konzipiert, die bereits die Prüfung Introduction to English Legal Language bestanden haben, und ihre schriftliche Ausdrucksfähigkeit verbessern möchten. In dem Kurs werden Studierende u.a. dabei unterstützt, einen soliden, klaren und angemessenen juristischen Schreibstil zu entwickeln.


Weitere Informationen im Kursverzeichnis

Russisch nicht mehr Teil unseres fachspezifischen Kursangebots

Ab dem Wintersemester 2022/2023 werden wir leider keine juristischen Fachsprachkurse in Russisch mehr anbieten können.

Zwei Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt: Eine anhaltend geringe Nachfrage unter den Studierenden, und gleichzeitig die zunehmende Schwierigkeit, fachlich und sprachlich geeignete Lehrkräfte zu finden, die bereit sind, (für nur einen Kurs pro Semester) einen Lehrauftrag zu übernehmen. Tatsächlich hat es seit zwei Jahren leider keinen Russischkurs für Juristen mehr gegeben, weil entweder die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, oder, weil keine Lehrkraft gefunden werden konnte. Trotz Bemühungen seitens der für diese Kurse zuständigen Abteilung Nord-, Ost- und Außereuropäische Sprachen, blieb die Suche nach einer Lehrkraft für das kommende Wintersemester erfolglos.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, bitten jedoch um Verständnis, dass wir Russisch als Fachsprache lieber ganz aus dem Programm nehmen, als Kurse immer wieder anzukündigen, die dann gar nicht stattfinden. Gerade für Studienanfänger des Studiengangs Rechtswissenschaft ist es wichtig zu wissen, ob sie den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz in einer bestimmten Sprache erwerben können.

Ehemalige Studentin veröffentlicht Artikel zum Thema Sprache & Recht

Preisträgerin berichtet in der Fachzeitschrift Wirtschaftsführer für Junge Juristen über ihre Erfahrungen im Zertifikatsprogramm Fachsprache Jura

Ehemalige Jurastudentin Paulina Meichelbeck, die letztes Jahr im August den von der Nürnberger Arbeitsrechtkanzlei AfA gesponsorten Exzellenzpreis für die englische Fachsprachausbildung an der FAU gewonnen hat, wurde aufgrund ihres sprachlichen Erfolges von der Fachzeitschrift Wirtschaftsführer für Junge Juristen eingeladen, einen Beitrag zum Thema ‚Sprache und Recht‘ für die aktuelle Ausgabe zu verfassen. Ihr erkenntnisreicher Artikel Language and the Law – Fachsprache Jura erschien vor kurzem sowohl online als auch in Druckform. Paulina verwendet weiterhin die englische juristische Fachsprache regelmäßig in ihrer Promotion am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht (Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge)).

Zum Beitrag

Nur noch elektronische Bescheinigungen

Seit einigen Jahren werden keine Einzelnachweise (Scheine) mehr für Prüfungsleistungen ausgestellt, und seit 2019 wird auch der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO) für Studierende der Rechtswissenschaft nicht mehr als Papierbescheinigung erstellt, da dieser über campo abgerufen werden kann. Im Laufe des Jahres 2021 erfolgte die schrittweise Umstellung auf digitale Bescheinigungen und seit Anfang 2022 werden bis auf wenige Ausnahmen alle Bescheinigungen und Zertifikate der juristischen Fachsprachausbildung nur noch digital ausgestellt.

Warum keine Papierbescheinigungen mehr?

Neben Umweltaspekten ist ein Nachteil von Papierbescheinigungen, dass diese nicht ohne weiteres mit anderen Personen geteilt werden können. Heutzutage werden z.B. Bewerbungen und Anträge auf Zulassung häufig nur noch online eingereicht. In digitaler Form lassen sich die Dokumente schneller ausstellen, weiterleiten, oder einer Bewerbungsmappe bzw. einem Zulassungsantrag hinzufügen. Zudem müssen die Nachweise weder abgeholt noch per Post verschickt werden.

Gültigkeitsprüfung

Digitale Bescheinigungen sind ohne Unterschrift und Stempel gültig und können daher ohne weiteres ausgedruckt, kopiert und auf Papier oder elektronisch weitergeleitet werden – etwa zwecks Bewerbung oder Anrechnung. Seit Dezember 2021 enthalten alle digitalen Zertifikate einen Link und einen QR-Code, um eine pdf-Version des Zertifikats herunterladen und die Gültigkeit verifizieren zu können. Die Gültigkeit eines vor Dezember 2021 ausgestellten Dokuments kann ggf. anhand der Bescheinigungsnummer geprüft werden - per E-Mail an die in der Bescheinigung angegebene Adresse.

Online abrufen und herunterladen

In der Übergangsphase wurden Bescheinigungen noch per E-Mail an die FAU-E-Mail-Adresse des Empfängers geschickt, seit Dezember 2021 werden diese nur noch über einen sicheren Link passwortgeschützt zum Herunterladen bereitgestellt.

Ausnahmen: Zertifikat der Vertiefungsstufe

Das Zertifikat der Vertiefungsstufe im Studiengang Rechtswissenschaft ist ein besonders hochwertiges Zertifikat. Dieses wird es nach wie vor (zusätzlich) als gedrucktes Zertifikat geben.

Veröffentlichungen unserer Studierenden im GLJ

Mitte 2015 hat Prof. Dr. Christoph Safferling mit Dr. Kevin Pike vom Sprachenzentrum Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, eine interdisziplinäre Kooperation zu errichten. Der Vorschlag: Der im Rahmen der juristischen Fremdsprachenausbildung angebotene Englischkurs für Fortgeschrittene Legal Drafting & Writing Skills sollte erweitert werden, um hochmotivierten und sprachlich begabten Studierenden die Möglichkeit anzubieten, einen akademischen Text zu einem strafrechtlichen Thema zu verfassen. Dieser sollte dann in der Hoffnung auf eine Veröffentlichung bei einem der renommierten juristischen Fachzeitschriften - “Journals” -  eingereicht werden. Als Hauptpublikationsziel peilten die Betroffenen das von Cambridge University Press getragene German Law Journal (GLJ) an.

Im Wintersemester 2015/16 erfolgte sodann der erste Testlauf. Zwei Gruppen von jeweils fünf Studierenden beschäftigten sich jeweils mit dem damals neu eingeführten § 89a StGB bzw. mit einer Analyse der Tatprovokation im deutschen Recht. Nach einer fachlichen Korrektur von Prof. Dr. Safferling und einer anschließenden sprachlichen und stilistischen Überarbeitung von Dr. Pike wurden die zwei Artikel 2017 beim GLJ eingereicht.

2018 trug das Projekt seine ersten Früchte, als diese Artikel im GLJ erschienen und in den darauffolgenden Jahren ist es den Studierenden der Rechtswissenschaft an der FAU gelungen, die strengen Peer-Reviewer im sogenannten ‚Blind-Review Verfahren‘ zu überzeugen und ihre Texte beim GLJ zu publizieren. Zurzeit befinden sich 8 weitere Beiträge im Peer-Review Prozess.

Mit dem zunehmenden Erfolg dieses Projekts wurden mehrere Kollegen aus dem Bereich Straf- und Strafprozessrecht an der FAU an Bord geholt, die abwechselnd als studentische Betreuer*innen für einzelne Artikel fungieren, nämlich Prof. Dr. Hans Kudlich, Dr. Christian Rückert und Prof. Dr. Kett-Straub zusammen mit ihrem Doktoranden Florian Nicolai. Prof. Dr. Markus Krajewski hat auch im Rahmen dieses Kurses einige studentische Beiträge aus seinem Fachgebiet betreut, bis das GLJ uns gebeten hat, uns auf strafrechtliche und strafprozessrechtliche Themen zu konzentrieren. Eine Erweiterung der Themen und der  Fachgebiete in der Zukunft ist nicht auszuschließen.

Die von Teilnehmer*innen des Legal Drafting & Writing Skills Kurses verfassten Beiträge, die bereits im GLJ erschienen sind finden Sie auf der Seite Veröffentlichungen.

Nürnberger Anwaltskanzlei AfA sponsert Exzellenzpreis für die englische juristische Fachsprach­ausbildung

Am 3. August 2021 wurde zum ersten Mal der vom Fachsprache Jura Team des Sprachenzentrums der FAU (SZ) initiierte und von der Nürnberger Kanzlei AfA gesponserte Preis für eine hervorragende Leistung im Zertifikatsprogramm englische Rechtssprache verliehen. Aufgrund der aktuellen Pandemieeinschränkungen wurde in den Kanzleiräumen der AfA im sehr kleinen Kreis bei einem gemütlichen Sektempfang gefeiert. Da 2019 keine Preisverleihung möglich war, wurden dieses Jahr gleich zwei Preisträgerinnen gekürt.

Neben den beiden Preisträgerinnen waren Vertreter der Kanzlei und der FAU anwesend. Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten und Larissa Scherer, Assistentin der Geschäftsführung, begrüßten die Gäste.

Eva Ratzesberger, ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht und Leiterin des Nürnberger Standortes der Kanzlei, hielt eine kurze Rede für die zwei erfolgreichen Kandidatinnen. Frau Ratzesberger, auch eine Absolventin der FAU, hatte die englischsprachige Fremdsprachenausbildung für Juristen ebenfalls erfolgreich abgeschlossen.

Francis Henry, Dozent und Programmkoordinator der juristischen Fachsprachausbildung am Sprachenzentrum der FAU und Dozent Dr. Kevin Pike konnten ihren erfolgreichen Absolventinnen herzlich gratulieren.

Das freiwillige Fremdsprachenprogramm für Rechtsenglisch an der FAU läuft erfolgreich seit mehr als zehn Jahren und erfreute sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Es wurde immer umfangreicher. Angeboten werden mittlerweile sowohl eine Reihe verschiedener und aufeinander aufbauender Kurse aus verschiedenen Rechtsgebieten, bei denen die englische Fachterminologie erworben wird, als auch fortgeschrittene fachbezogene Kurse für Schreibfertigkeiten, Übersetzen und Dolmetschen und für akademische Vorträge. Im Rahmen des Kurses Legal Drafting & Writing Skills haben beide Preisträgerinnen, zusammen mit jeweils zwei Kommiliton*innen, einen Artikel verfasst, der bei der renommierten Cambridge University Press Fachzeitschrift German Law Journal veröffentlicht wurde:

Beide Preisträgerinnen haben 500,00 € und das großzügige Angebot erhalten, die Anwaltsstation während des Referendariats in der Kanzlei AfA zu absolvieren.

10 Jahre des Zertifikats­programms

10 Jahre Zertifikatsprogramm, 10 Jahre Zertifikatsprüfung

In der Zeit vom 20. bis 22. Oktober 2021 werden wieder ca. 20 Studierende der Rechtswissenschaft die umfangreiche Zertifikatsprüfung Englische Rechtssprache ablegen, Mit dieser Prüfung wird das erfolgreiche Erlanger Zertifikatsprogramm Fachsprache Jura abgeschlossen, das inzwischen seit 10 Jahren an der FAU angeboten wird.

Bereits seit 2003 muss bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung ein Nachweis der Fremdsprachenkompetenz vorgelegt werden, der im Rahmen der sogenannten Pflichtausbildung erworben wird.

Neben der Pflichtausbildung, die bis 2011 aus zwei Kursen mit einem Umfang von insgesamt vier Semesterwochenstuden bestand, wurden zunächst in Englisch und Französisch nur vereinzelt weiterführende Kurse angeboten, die Studierende freiwillig belegen konnten.

2011 wurde der Umfang der Pflichtausbilung auf nur zwei Semesterwochenstunden reduziert, und gleichzeitig wurde das flexible Zertifikatsprogramm Fachsprache Jura eingeführt. Studierende sollten dabei die Möglichkeit haben, nach der Pflichtausbildung einen oder mehrere weiterführende Kurse zu absolvieren und ein aussagekräftiges Zertifikat zu erwerben.