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Prüfungsanmeldung

Anmeldung / Abmeldung / Rücktritt / Versäumnis

Anmeldefristen

Sommersemester 2025: 2. Juni (00:01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23:59 Uhr)

Anmeldung

Seit dem Wintersemester 2022/2023 ist die Anmeldung zu sämtlichen Prüfungen in campo für alle eingeschriebenen Studierenden der FAU obligatorisch.

Die Anmeldefristen gelten für die ganze Universität. Diese finden Sie auch unter Termine & Fristen.

Übersicht der Prüfungsnummern der Fachsprachkurse

Prüfung
Prüfungsnummer
Sprache
Bereich
Academic and Legal Writing for Law Students 30537 Englisch Zusatzangebote
Basic Legal English 30580 Englisch Pflichtausbildung
Civil Procedure & the Law of Obligations 30582 Englisch Zertifikatsprogramm
Criminal Procedure & Criminal Law 30583 Englisch Zertifikatsprogramm
English Law in Practice 30161 Englisch Zertifikatsprogramm
Fachsprache Türkisch (Einführung in das türkische Recht) 30482 Türkisch Pflichtausbildung
Français juridique 30346 Französisch Pflichtausbildung
Introduction to English Legal Language 30581 Englisch Pflichtausbildung
Law through Media 30587 Englisch Zertifikatsprogramm
Legal Drafting & Writing Skills 30588 Englisch Zertifikatsprogramm
L’italiano giuridico 30145 Italienisch Pflichtausbildung
Presenting Skills in the Legal Context 30589 Englisch Zertifikatsprogramm
Private Law A 30584 Englisch Zertifikatsprogramm
Private Law B 30585 Englisch Zertifikatsprogramm
Translating & Interpreting in the Legal Context 30586 Englisch Zertifikatsprogramm

Zuordnung

In der Regel werden Sie bei der Anmeldung keine Wahl haben, welcher Kategorie die Prüfung zugeordnet werden soll. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihnen folgende Möglichkeiten angezeigt werden:

  • Fachsprache (1846)
  • Zusatzleistungen (77777)

In diesem Fall wählen Sie bitte immer Fachsprache.

Abmeldung

Falls Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, denken Sie bitte daran sich wieder abzumelden wenn Sie:

  • den dazugehörenden Kurs abbrechen
  • sich aus einem anderen Grund von der Prüfung zurücktreten möchten
  • im laufenden Semester nicht alle Prüfungsteile absolvieren können, und diese – nach Rücksprache mit dem Prüfungsverantwortlichen bzw. der Kursleitung im darauffolgenden Semester nachholen müssen

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie zur Teilnahme an einer Prüfung berechtigt sind, für die Sie sich angemeldet haben, ein Versäumnis ohne Grund eingetragen wird wenn Sie sich nicht fristgerecht abmelden. Der Rücktritt ist grundsätzlich bis Ende des dritten Werktages vor dem Prüfungstermin ohne die Angabe von Gründen möglich, danach kann der Rücktritt nur aus einem triftigen Grund, z.B. Krankheit, erfolgen.

Wichtiger Hinweis

Falls Sie eine Prüfung (oder bestimmte Prüfungsteile) nachholen oder wiederholen müssen, denken Sie bitte daran, sich für die Prüfung erneut anzumelden. Dies geschieht bei den (Fach-)sprachkursen grundsätzlich nicht automatisch, und Sie werden auch keine Erinnerung bekommen! Bedenken Sie bitte zudem, dass nicht bestandene Prüfungen zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden müssen, und, dass die Leistungen aus bereits bestandenen Prüfungsteilen nur ins darauffolgende Semester übertragen werden können.

Rücktritt aus einem triftigen Grund

Falls Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, und der Rücktritt ist nicht fristgerecht in campo möglich:

  • Melden Sie sich bitte selbständig von der Prüfung ab
  • Informieren Sie unbedingt Ihren / Ihrer Kusleiter/in, um zu klären ob und wie Sie die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt (in der Regel im nächsten Semester) nachholen können

Falls Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, und der Rücktritt ist nicht mehr fristgerecht in campo möglich:

  • Im Krankheitsfall: Informieren Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail an pruefungen@jurasprachen.de. Suchen Sie spätestens am Prüfungstag einen Arzt auf. Sie müssen ein vor dem oder am Prüfungstag ausgestelltes ärztliches Attest im Original spätestens am 3. Tag nach dem Prüfungstermin vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus! Das Attest können Sie per Post oder über unseren Briefkasten im Juridicum einreichen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Attest rechtzeitig per E-Mail eingeht, das Original muss in dem Fall jedoch umgehend nachgereicht werden. Sobald Ihr Attest vorliegt, informieren wir das Prüfungsamt, das in campo den Vermerk VM (Versäumnis mit Grund) einträgt. Sie dürfen die Prüfung zum nächsten regulären Termin nachholen.
  • Aus einem anderen Grund: Die Prüfungsunfähigkeit muss umgehend angezeigt und anhand entsprechender, fristgerecht vorgelegter Nachweise glaubhaft gemacht werden. Es gilt dabei die gleiche Vorgehensweise wie bei Krankheit. Auch die Folgen einer aus triftigen Gründen versäumten Prüfung entsprechen denen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.
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