Englisch
Wenn Sie in der Pflichtausbildung Englisch als Fremdsprache wählen…
… haben Sie die Wahl zwischen zwei Kursen:
- Introduction to English Legal Language und
- Basic Legal English
Diese Kurse werden jedes Semester angeboten.
Beide Kurse erfüllen die Voraussetzungen der Prüfungsordnung und ermöglichen den Erwerb des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO), und für beide Kurse gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Kursen ist, dass nur der erfolgreiche Abschluss des Kurses Introduction to English Legal Language zur Teilnahme am Zertifikatsprogramm berechtigt. Aus diesem Grund sind die Anforderungen an den Leistungsnachweis und den Lernaufwand in diesem Kurs etwas höher.
Teilnahmevoraussetzungen
- Fachsemester 3 oder höher im Studiengang Rechtswissenschaft
- Einstufungstestergebnis Level 2 oder höher oder 4 Semesterwochenstunden (2 Kurse aus dem Angebot für alle Studierenden) auf Level 1 bestanden.
Kurswahl
Sie müssen sich für einen der Kurse entscheiden.
Wählen Sie Basic Legal Englisch wenn Sie
- wissen, dass Sie nur den in der Prüfungsordnung vorgesehenen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz erwerben möchten
- wisssen, dass Sie keine weiteren Fachsprachkursen in Englisch belegen möchten
Wählen Sie Introduction to English Legal Language wenn Sie
- vor haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen bzw. Zertifikate erwerben möchten
- noch nicht sicher sind, ob Sie weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen
Ihre Fragen zur Kurswahl beantwortet
Wie unterscheiden sich die Kurse inhaltlich?
Wie unterscheiden sich die Kurse vom Sprachniveau her?
Wie unterscheiden sich die Prüfungen?
Um den Kurs Basic Legal English erfolgreich abzuschließen, müssen Sie lediglich eine schriftliche Prüfung (60 Minuten) ablegen, in der größtenteils die gelernten Fachbegriffe und Kollokationen geprüft werden.
Wenn ich den Kurs Basic Legal English absolviere, habe ich trotzdem die Möglichkeit, zu den Kursen der Zertifikatsprogramms zugelassen zu werden?
Ja, aber nur wenn Sie anschließend noch den Kurs Introduction to English Legal Language absolvieren. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, sofern im jeweiligen Semester entsprechende Kapazitäten in den Kursen vorhanden sind, aber wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Studierende, die die Pflichtausbildung noch nicht abgeschlossen haben, Vorrang haben.
Wenn ich nach Kursbeginn feststelle, dass ich den falschen Kurs gewählt habe, ist ein Wechsel in den anderen Kurs möglich?
Ob ein Wechsel im laufenden Semester möglich ist hängt davon ab, ob es noch freien Plätze gibt. Falls ja, ist ein Wechsel spätestens in der 3. Kurswoche möglich.
Wenn ich die Prüfung im Kurs Introduction to English Legal Language nicht bestehe, darf ich den Kurs Basic Legal English belegen, oder muss zwingend ich die Prüfung in Introduction to English Legal Language wiederholen?
Wenn ich die Prüfung im Kurs Basic Legal English nicht bestehe, darf ich den Kurs Basic Legal English belegen, oder muss zwingend ich die Prüfung in Basic Legal English wiederholen?
Wenn ich die Prüfung im gewählten Kurs nicht bestehe, darf ich sie wiederholen, ohne den Kurs erneut belegen zu müssen?
Gut zu wissen
Wenn ich im Einstufungstest Level 3 oder 4 erreiche, kann ich nicht gleich an den Fachsprachkursen auf diesen Levels teilnehmen?
Zwar verwenden wir die gleichen Level-Bezeichnungen wie für die allgemeinen Kurse – allerdings mit dem Zusatz ‚JUR‘ – und die Kurse der Pflichtausbilding sind aufgrund des erforderlichen Einstufungstestsergebnisses auf Level 2 (JUR) zu finden, allerdings müssen die Kurse in einer bestimmten Reiehenfolge belegt werden. Die Pflichtausbildung muss also in jedem Fall abgeschlossen werden, auch wenn Sie ein höheres Level im Einstufungstest erreichen.
Beispiel: Mit einem Einstufungstestergebnis Level 3 haben Sie die Möglichkeit, sofort allgemeinsprachliche Kurse auf Level 3 zu belegen, Sie müssen aber trotzdem den Pflichtfachkurs auf Level 2 (JUR) absolvieren, um Fachsprachkurse auf Level 3 (JUR) belegen zu dürfen.
Informationen zu den Einstufungstests
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über StudOn. Die Anmeldefristen finden Sie auf der Seite Termine & Fristen.