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Italienisch

Wenn Sie in der Pflichtausbildung Italienisch als Fremdsprache wählen…

… müssen Sie folgenden Kurs belegen:

  • L’italiano giuridico A

Dieser Kurs wird (derzeit leider unregelmäßig) im Wintersemester angeboten.

Der Kurs erfüllt die Voraussetzungen der Prüfungsordnung und ermöglicht den Erwerb des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO).

Teilnahmevoraussetzungen

  • Fachsemester 3 oder höher im Studiengang Rechtswissenschaft
  • Einstufungstestergebnis Elementarkurs IV oder den Elementarkurs III bestanden

Informationen zu den Einstufungstests

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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