Wenn Sie in der Pflichtausbildung Italienisch als Fremdsprache wählen…
… müssen Sie folgenden Kurs belegen:
Dieser Kurs wird (derzeit leider unregelmäßig) im Wintersemester angeboten.
Der Kurs erfüllt die Voraussetzungen der Prüfungsordnung und ermöglicht den Erwerb des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO).
Teilnahmevoraussetzungen
- Fachsemester 3 oder höher im Studiengang Rechtswissenschaft
- Einstufungstestergebnis Elementarkurs IV oder den Elementarkurs III bestanden
Informationen zu den Einstufungstests