… müssen Sie folgenden Kurs belegen:
Dieser Kurs wird jedes Semester als Blockkurs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internat. Privatrecht und Rechtsvergleichung angeboten
Der Kurs erfüllt die Voraussetzungen der Prüfungsordnung und ermöglicht den Erwerb des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO).
(für Türkisch gibt es derzeit keinen Einstufungstest)