Türkisch
Wenn Sie in der Pflichtausbildung Türkisch als Fremdsprache wählen…
… müssen Sie folgenden Kurs belegen:
- Einführung in das türkische Recht
Dieser Kurs wird jedes Semester als Blockkurs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internat. Privatrecht und Rechtsvergleichung angeboten
Der Kurs erfüllt die Voraussetzungen der Prüfungsordnung und ermöglicht den Erwerb des Nachweises der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO).
Teilnahmevoraussetzungen
- Fachsemester 3 oder höher im Studiengang Rechtswissenschaft
(für Türkisch gibt es derzeit keinen Einstufungstest)