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Zertifikatsstufen

Die Zertifikatsstufen erreichen

Auf dieser Seite:


Die Basisstufe

Um die Basisstufe zu erreichen, müssen Sie nur bzw. mindestens einen zusätzlichen Fachsprachkurs nach dem Pflichtkurs absolvieren. Der folgenden Tabelle können Sie die Kurse entnehmen, die angeboten werden. Sie haben die Wahl zwischen vier Kursen zu unterschiedlichen Rechtsgebieten.

Sprache Kurswahl
Englisch Wählen Sie mindestens einen der folgenden Kurse:

  • Civil Procedure & the Law of Obligations
  • Criminal Procedure & Criminal Law
  • Private Law A
  • Private Law B

Das Zertifikat der Basisstufe kann die erfolgreiche Teilnahme an bis zu drei Fachsprachkursen bescheinigen. Absolvierte allgemeine Englischkurse ab Level 3 können ebenfalls im Zertifikat aufgeführt werden. Auf dieser Stufe können keine externe Leistungen angerechnet werden.

Basisstufe erreicht?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie keine weiteren Fachsprachkurse belegen möchten, können Sie das Zertifikat beantragen.

Zum Antrag


Die Aufbaustufe

Um die Aufbaustufe abzuschließen, müssen mindestens 8 Semesterwochenstunden Fachsprachkurse zusätzlich zur Pflichtausbildung absolviert werden:

  • Civil Procedure & the Law of Obligations
  • Criminal Procedure & Criminal Law
  • Private Law A
  • Private Law B

Abweichende Regelung für Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/2021 Ihr Studium aufgenommen haben

Auf dieser Stufe kann wahlweise ein Kurs aus dem allgemeinen Kursangebot (ab Level 3) angerechnet werden. In dem Fall kann das Zertifikat ausgestellt werden wenn drei der oben genannten Fachsprachkurse sowie ein allgemeiner Kurs Level 3 oder Level 4 bestanden wurden.

Das Zertifikat der Aufbaustufe kann die erfolgreiche Teilnahme an bis zu acht Fachsprachkursen bescheinigen. Absolvierte allgemeine Englischkurse ab Level 3 sowie die Teilnahme an einem Moot-Court-Wettbewerb, die Teilnahme an einer Studienfahrt, oder ein Auslandssemester können ebenfalls im Zertifikat aufgeführt werden. Auf dieser Stufe können keine externe Leistungen angerechnet werden.

Aufbaustufe erreicht?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie keine weiteren Fachsprachkurse belegen möchten, können Sie das Zertifikat beantragen.

Zum Antrag


Die Vertiefungsstufe

Um die Vertiefungsstufe abzuschließen, müssen mindestens 16 SWS zusätzlich zur Pflichtausbildung absolviert werden, davon mindestens 14 SWS Fachsprache, und die Zertifikatsprüfung bestanden werden. Studierende, die alle für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung erforderlichen Kurse absolvieren, die Zertifikatsprüfung allerdings nicht ablegen möchten, können die Leistungen ins Zertifikat der Aufbaustufe eintragen lassen, auf dem insgesamt bis zu acht Fachsprachkurse bescheinigt werden können.

Folgende Kurse müssen für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung absolviert werden:

  • Civil Procedure & the Law of Obligations
  • Criminal Procedure & Criminal Law
  • Private Law A
  • Private Law B
  • Legal Drafting and Writing Skills
  • Presenting Skills in the Legal Context
  • Translating and Interpreting in the Legal Context
  • Einen allgemeinen Englischklurs auf level 4:
    • Advanced Academic Writing oder
    • Advanced Oral Expression in the Academic Context

Anrechnungsmöglichkeiten / Alternativen

Erforderlicher Kurs Alternative
  • Presenting Skills in the Legal Context
  • Law through TV, film, radio and other media
  • English Law in Practice (nur für Teilnehmer an der Studienfahrt Legal London)
  • Advanced Academic Writing oder
  • Advanced Oral Expression in the Academic Context
  • Law through TV, film, radio and other media
  • English Law in Practice (nur für Teilnehmer an der Studienfahrt Legal London)

Teilnahmevoraussetzungen und Reihenfolge der Kursbelegung

Teilnahme- und Zugangsvoraussetzungen

Level 3 (JUR): Abgeschlossene Pflichtausbildung und Zulassung zum Zertifikatsprogramm (wird nach dem Abschluss des Kurses Introduction to English Legal Language festgestellt)

Level 4 (JUR): Alle vier Kurse auf Level 3 (JUR) bestanden, mindestens jedoch drei Level-3-Kurse bestanden (in diesem Fall muss der vierte Kurs in diesem Semester belegt werden)*

Wichtiger Hinweis

* Es besteht kein Anspruch auf die Aufnhame in Kursen auf Level 4 (JUR). Erwartet werden durchschnittliche Noten von mindestens 3,0 in den bisher abgeschlossenen Kursen. Auch Ihre bisherige Leistung im Unterricht wird bei der Prüfung Ihrer Eignung für diese Kurse berücksichtigt. Wegen der sehr hohen Anforderungen bei diesen Kursen, setzen wir uns eventuell zeitnah mit Ihnen in Verbindung, sofern wir Ihre Anmeldung aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen nicht annehmen können.

Level 3 (allgemein): Einstufungstestergebnis Level 3 oder mindestens 2 Kurse (allgemein oder Fachsprache) auf Level 2 bestanden

Level 4 (allgemein): Einstufungstestergebnis Level 4 oder mindestens 1 Kurs (allgemein oder Fachsprache) auf Level 3 bestanden

Reihenfolge der Kursbelegung

Level 3 (JUR)

Die Kurse müssen in keiner bestimmten Reihenfolge belegt werden, aber wir würden Ihnen empfehlen, die Kurse Civil Procedure & the Law of Obligations und Criminal Procedure & Criminal Law vor den Kursen Private Law A und Private Law B zu belegen. Es dürfen maximal zuwei Kurse in einem Semester belegt werden, sofern Ihnen keine Einschränkung mitgeteilt wird.

Level 4 (JUR)

Von der Pflichtausbildung zur Zertifikatsprüfung in vier Semestern

Wenn Sie vor haben, das Zertifikatsprogramm mit der Zertifkatsprüfung abzuschließen, benötigen Sie im Normalfall (ohne Anrechnungen) mindestens vier Semester um die für die Prüfungszulassung erforderlichen Kurse zu absolvieren. So könnte Ihre Planung nach der abgeschlossenen Pflichtausbildung aussehen:

Semester Empfohlene Kurse
1
  • Civil Procedure & the Law of Obligations
  • Criminal Procedure & Criminal Law
2
  • Private Law A
  • Private Law B
3
  • Presenting Skills in the Legal Context oder Law through TV, film, radio and other media
  • Advanced Acadmic English in the Legal Context oder Advanced Oral Expression in the Legal Context
2
  • Legal Drafting and Writing Skills
  • Translating and Interpreting in the Legal Context

Vertiefungsstufe erreicht?

Sie können sich für die Zertifikatsprüfung anmelden (über StudOn ab dem Mittwoch der letzten Vorlesungswoche des Sommersemesters möglich).

Wenn Sie die Zertifikatsprüfung nicht ablegen möchten, können Sie das Zertifikat der Aufbaustufe beantragen.

Zum Antrag

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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