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Anrechnung & Anerkennung

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Anrechnung & Anerkennung

Ihre Anrechnungsmöglichkeiten

Sie können Leistungen zu den folgenden Zwecken anerkennen lassen:

  1. als Ersatz für einen Einstufungstest
  2. um den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO) zu erwerben
  3. für die Zulassung zum Zertifikatsprogramm
  4. auf die Zulassung zur Zertifikatsprüfung, z.B. nach einem Auslandsaufenthalt oder aufgrund der Teilnahme an einem Moot-Court-Wettbewerb

1 | Einstufungstests

Zuständig für die Anrechnung auf die Einstufungstests sind die Sprachabteilungen am Sprachenzentrum. Sie können sich entweder direkt mit der jeweiligen Abteilung in Verbindung setzten, oder einen Online-Antrag stellen, der an die zuständige Stelle weitergeleitet wird.

Englisch

Anstelle eines Einstufungstests können Sie ein international anerkanntes Sprachzertifkat (z.B. Cambridge, IELTS, TOEFL) anrechnen lassen. Das Abiturzeugnis kann ebenfalls anerkannt werden, wenn Sie in Englisch mindestens 10 Punkte in der Prüfung hatten.


Französisch

Leider akzeptiert die Abteilung Französisch momentan keine Sprachnachweise als Alternative zum Einstufungstest. Alle Studierenden müssen einen Einstufungstest ablegen.


Italienisch

Die Abteilung Italienisch akzeptiert die international anerkannte Zeugnisse CELI und CILS.


2 | Nachweis der Fremdsprachenkompetenz

Dies ist möglich wenn Sie den Studienort gewechselt haben, und an Ihrer bisherigen Hochschule bereits juristische Fachsprachkurse absolviert haben. Wir empfehlen Ihnen, die Informationen für Studienortwechsler zu lesen.

3 | Zulassung zum Zertifikatsprogramm

Dies ist möglich wenn Sie den Studienort gewechselt haben, und an Ihrer bisherigen Hochschule bereits juristische Fachsprachkurse absolviert haben. Wir empfehlen Ihnen, die Informationen für Studienortwechsler zu lesen.

Anerkannt werden können auch Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts, z.B. wenn Sie die Pflichtausbildung bereits in einer anderen Sprache absolviert haben.

4 | Zulassung zur Zertifikatsprüfung

Dies ist möglich wenn Sie während eines Auslandssemesters Prüfungen abgelegt haben, die sprachlich und inhaltlich gleichwertig sind mit den Kursen, die Sie an der FAU belegen müssten. Es können bis zu 6 Semesterwochenstunden angerechnet werden.

Bis zu 4 Semesterwochenstunden können angerechnet werden, wenn Sie an einem Moot Court teilgenommen haben.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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