Beantragen Sie die Anerkennung bereits vorhandener Leistungsnachweise
Sie können hier einen Anrechnungantrag stellen wenn Sie
ein international anerkanntes Sprachzeugnis haben, der den sonst erforderlichen Einstufungstests ersetzt
ein Semester oder ein Jahr an einer ausländischen Universität studiert haben, und die Leistungen auf die Vertiefungsstufe des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen möchten
bisher an einer anderen Universität studiert haben und dort erworbene Leistungsnachweise anerkennen lassen möchten
an einem Moot-Court-Wettbewerb aktiv teilgenommen haben, und Ihre Teilnahme auf Prüfungen des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen möchten
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
Ihre Matrikelnummer
Relevante Leistungsnachweise in digitaler Form (vorzugsweise pdf) oder als gut lesbare Scans (keine Fotos)*
Sofern die Leistungsnachweise nicht alle für die Anrechnung erforderlichen Informationen enthalten: weitere Dokumente, z.B. Auszüge aus dem Kursverzechnis, Bestätigungen anderer Einrichtungen)
*Falls die Dokumente nicht in digitaler Form vorliegen, können Kopien über unseren Briefkasten im Juridicum nachgereicht werden. Für die Anerkennung von bestimmten Sprachzeugnissen, z.B. Cambridge, kann die Online-Verifizierung verwendet werden, wenn Ihnen die dafür erforderlichen Daten vorliegen. Auf diese Möglichkeit wird ggf. im Formular hingewiesen.
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 2 - 4 Werktage wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Das Online-Formular steht derzeit leider nicht zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Antrag per E-mail an hallo@jurasprachen.de.