Infos zur Anwesenheitspflicht
Regelmäßige & aktive Kursteilnahme
Warum gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Bei den juristischen Fachsprachkursen handelt es sich um sprachpraktische Kurse, die eine regelmäßige und aktive Teilnahme der Beteiligten erfordern. Aus diesem Grund gilt – abweichend von den meisten Lehrveranstaltungen im Studiengang Rechtswissenschaft – in sämtlichen Kursen eine Anwesenheitspflicht, deren Umfang den Richtlinien der Universität entspricht. Die Anwesenheitspflicht betrifft alle synchronen Teile eines Kurses, also Präsenzunterricht und ggf. Zoom-Meetings.
Gemäß den Richtlinien der Universität und Artikel 5 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für das Sprachenzentrum, dürfen Studierende in Kursen, in denen Anwesenheitspflicht besteht, maximal 30 Prozent der Unterrichtsstunden versäumen. In Kursen mit wöchentlichen Sitzungen dürfen Studierende während eines Semesters also maximal vier mal fehlen (davon nicht mehr als zwei mal unentschuldigt). Ein Nachweis über den Grund der Abwesenheit muss nicht vorgezeigt werden. Im Ermessen der Lehrkraft kann jedoch anstelle der 3. und 4. versäumten Sitzungen eine angemessene Ersatzleistung verlangt werden, damit die Teilnahme trotzdem als regelmäßig gilt.
Wenn Sie bereits zu Beginn des Semesters wissen, dass Sie auf jeden Fall vier Kurstermine versäumen werden, sollten Sie in Betracht ziehen, den jeweiligen Kurs erst im nächsten Semester zu belegen, um unangenehme Situationen zu vermeiden.